Herr Peter F.W. Strüwe ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht und verfügt in diesen Bereichen über eine große Erfahrung. Neben der Verteidigung in allgemeinen Strafsachen, sowie im Wirtschafts-, Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bearbeiten von Revisionen zu sämtlichen Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Herr RA Strüwe ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltsvereins und der Strafverteidigervereinigung NRW e. V. Er ist zudem Autor mehrerer juristischer Fachzeitschriften und Prüfer für angehende Fachwälte im Strafrecht, die vor der zuständigen Anwaltskammer besondere Kenntnisse nachweisen müssen. Da er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, berät er Sie auch in allen Fragen bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall, bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder beispielsweise anlässlich einer Entziehung der Fahrerlaubnis.
Herzlich Willkommen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kurzvorstellung bei www.schadenfix.de. In unserer Kanzlei bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung. Ein Rechtsanwalt muss in allen Rechtsgebieten gute Kenntnisse aufweisen können, um den Wünschen und Anforderungen des Mandanten gerecht zu werden. In komplizierte Sachverhalte arbeiten wir uns ein oder in speziellen Rechtsgebieten ziehen wir Spezialisten hinzu. Gerade im Bereich des Verkehrsrecht haben wir mit Herrn Rechtsanwalt Strüwe einen ausgewiesenen Experten. Er ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät Sie gerne bei allen Fragen rund um den Verkehrsunfall.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Immer häufiger stellen wir fest, dass Geschädigte, die keinen Verkehrsanwalt eingeschaltet haben, nicht alles ersetzt bekommen, was ihnen zusteht. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie daher schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet, mit welchem Sie blitzschnell und ohne Wartezeiten unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herrn Rechtsanwalt Strüwe, erreichen können. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Rechtsanwalt Strüwe setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Sie müssen es aber nicht, sondern können den ermittelten Schadensersatzbetrag frei verwenden. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. * Sind Sie verletzt worden, so steht Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, teilen wir Ihnen dies vorher mit. Sie haben also kein Kostenrisiko.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !