Nadim Holle
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 59229 Ahlen
Anwaltsprofil
Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Nadim Holle aus Ahlen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch, bundesweit.
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwaltskammer
- RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Im Verkehrsrecht in Ahlen unterstützt Rechtsanwalt Nadim Holle Privatpersonen, Unternehmen, Autohäuser und Fuhrparks zuverlässig bei Bußgeldverfahren, Unfallregulierungen und Fahrerangelegenheiten bundesweit. Dank moderner digitaler Lösungen und flexibler Kommunikation bleiben Sie jederzeit bestens informiert – ohne unnötige Wege oder Verzögerungen. Effizient, transparent und praxisnah sichern wir Ihre Mobilität und rechtliche Handlungsfähigkeit.
Startseite
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Verzichten Sie nicht auf Ihren Anwalt! Der Versicherer des Unfallverursachers vertritt nur sein Interesse, möglichst wenig zu zahlen. Er vertritt nicht Ihre Interessen. Die Beauftragung Ihres Anwaltes von Anfang an sichert Ihre Rechte. Sind Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt, gilt: Der Versicherer zahlt die Anwaltskosten.
2. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen.
3. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000,00 € das Recht auf ein Gutachten eines freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigte entstehen keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.