JR Hans-Jürgen Merk

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 55543 Bad Kreuznach

Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Merk wurde 1995 zur Anwaltschaft zugelassen und erwarb 2006 den Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Buß- und Verkehrsstrafsachen zählen ebenso zu seinen Schwerpunkten wie die Regulierung von Unfallschäden oder die Beratung und Vertretung bei allen Fragen rund um Fahrzeuge. Er ist Mitglied und 1. Vorsitzender des örtlichen Anwaltvereins.


Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erbrecht (Fachanwalt seit 2018), im allgemeinen Zivilrecht, dort besonders im Baurecht.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Koblenz

Fachanwaltschaften

  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Merk: Anwälte wurde Anfang 2007 in Bad Kreuznach von Anja Merk und Hans-Jürgen Merk gegründet. Beide verfügten bereits über langjährige Berufserfahrungen. Hans-Jürgen Merk ist seit 1995 als Rechtsanwalt tätig und erlangte 2006 zusätzlich den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. 2018 kam der Fachanwaltstitel für Erbrecht hinzu. Anja Merk wurde 1996 zur Anwaltschaft zugelassen uns führt in ihren Spezialgebieten Arbeits- und Familienrecht seit 1999 bzw. 2002 den Titel der Fachanwältin.  Im Vordergrund steht die Persönliche Betreuung und der unkomplizierter Umgang mit den Mandanten. Einzelinteressen sind ihnen wichtig. Drei kompetente, engagierte Mitarbeiterinnen und modernste Bürotechnik stellen eine umfassende und schnelle Betreuung sicher. Die Spezialisierung der Anwälte garantiert Qualität. Dies schätzen nicht nur Privatpersonen, sondern auch mittelständische Unternehmen. Prozessvermeidung durch umfangreiche rechtsberatende und –gestaltende Tätigkeit gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die erfolgreiche Prozessführung. Dabei stehen stets im Mittelpunkt: Die Interessen des Mandanten und die Freude am Anwaltsberuf! Die Kanzlei verbindet eine enge Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Steuerkanzlei Dipl.-Betrw. Johannes König Gutenbergstr. 1 55411 Bingen

Anwalt für Verkehrsrecht in Bad Kreuznach

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

JR Hans-Jürgen Merk

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 55543 Bad Kreuznach

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Rechtsanwalt Hans-Jürgen Merk wurde 1995 zur Anwaltschaft zugelassen und erwarb 2006 den Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Buß- und Verkehrsstrafsachen zählen ebenso zu seinen Schwerpunkten wie die Regulierung von Unfallschäden oder die Beratung und Vertretung bei allen Fragen rund um Fahrzeuge. Er ist Mitglied und 1. Vorsitzender des örtlichen Anwaltvereins.


Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erbrecht (Fachanwalt seit 2018), im allgemeinen Zivilrecht, dort besonders im Baurecht.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Koblenz

Fachanwaltschaften

  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Merk: Anwälte wurde Anfang 2007 in Bad Kreuznach von Anja Merk und Hans-Jürgen Merk gegründet. Beide verfügten bereits über langjährige Berufserfahrungen. Hans-Jürgen Merk ist seit 1995 als Rechtsanwalt tätig und erlangte 2006 zusätzlich den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. 2018 kam der Fachanwaltstitel für Erbrecht hinzu. Anja Merk wurde 1996 zur Anwaltschaft zugelassen uns führt in ihren Spezialgebieten Arbeits- und Familienrecht seit 1999 bzw. 2002 den Titel der Fachanwältin.  Im Vordergrund steht die Persönliche Betreuung und der unkomplizierter Umgang mit den Mandanten. Einzelinteressen sind ihnen wichtig. Drei kompetente, engagierte Mitarbeiterinnen und modernste Bürotechnik stellen eine umfassende und schnelle Betreuung sicher. Die Spezialisierung der Anwälte garantiert Qualität. Dies schätzen nicht nur Privatpersonen, sondern auch mittelständische Unternehmen. Prozessvermeidung durch umfangreiche rechtsberatende und –gestaltende Tätigkeit gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die erfolgreiche Prozessführung. Dabei stehen stets im Mittelpunkt: Die Interessen des Mandanten und die Freude am Anwaltsberuf! Die Kanzlei verbindet eine enge Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Steuerkanzlei Dipl.-Betrw. Johannes König Gutenbergstr. 1 55411 Bingen

Anwalt für Verkehrsrecht in Bad Kreuznach

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.