Sie sind geblitzt worden oder bei Rot über die Ampel? Sie waren mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs oder gar mit Alkohol? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ihnen wird eine Unfallflucht vorgeworfen oder Sie müssen Schadenersatz nach einem Unfall geltend machen?
Rechtsanwalt Michael Schneider aus Bamberg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Zur Person:
Unsere Kanzlei ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert, so daß eine durchgehend qualitativ hochwertige Bearbeitung der Mandate gewährleistet ist.
Unsere Sozietät wurde im Jahr 1926 in Bamberg gegründet. Durch Spezialisierung und ständige Fortbildung sind wir in der Lage, unsere Mandanten auf allen gängigen Rechtsgebieten kompetent und engagiert zu beraten und zu vertreten, wobei wir uns sowohl an den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft als auch an unserer über achtzigjährigen Tradition orientieren.
Zu dieser Tradition gehört die bewährte und erfolgreiche Zusammenarbeit von Rechtsanwälten verschiedener Generationen und Fachrichtungen genauso wie unsere reichhaltige Erfahrung mit gestaltender und streitverhütender Rechtsberatung sowie mit der konsequenten Vertretung und Verteidigung vor Gerichten und gegenüber Behörden.
Wir bieten anwaltliche Dienstleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Für die Bereiche Verkehrsrecht und Bau- und Architektenrecht sowie stehen entsprechende Fachanwälte zur Verfügung.
Unsere Kanzlei ist nach DIN EN ISO 9001:2015 im Geschäftsfeld anwaltliche Dienstleistungen und Kanzleimanagement zertifiziert, so dass durch regelmäßige externe Überprüfung sämtlicher Kanzleiabläufe eine gleichbleibend hohe Qualität nach neuestem Stand sichergestellt wird.
Unsere Kanzlei wird von folgenden Rechtsschutzversicherungen empfohlen:
- ÖRAG
- HUK- Coburg
- NRV
- Allianz
- Roland
- ADAC
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !