Bodo K. Seidel

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 10243 Berlin

Anwaltsprofil

Hatten Sie einen Verkehrsunfall oder droht Ihnen ein Fahrverbot oder ein Bußgeld?


Rechtsanwalt Bodo K. Seidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Fachanwalt für Versicherungsrecht,  hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch, gerne auch im Rahmen eines kurzen telefonischen Anruf, um die Angelegenheit vorab zu besprechen.


Herr Seidel ist auch auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen bei Personenschäden spezialisiert.


Auch betreut Sie Herr Seidel bei Streitigkeiten und Problemen mit Versicherungsgesellschaften (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Berlin

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Herr Rechtsanwalt Bodo K. Seidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht tätig (u.a. im Bereich der Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Personenschadenregulierung, Verkehrsstrafverfahren, Bußgeldangelegenheiten, Führerscheinprobleme, Unfallversicherungsrecht, Fahrerflucht, Pkw-Kaufvertrag).

Unser Bestreben ist insbesondere eine kompetente und zügige Schadensregulierung, insbesondere auch hinsichtlich Schmerzensgeldforderungen im Bereich von Personenschäden.

Wir vertreten auch Kfz-Werkstätten und arbeiten im gegenseitigen Nutzen zusammen. Aufgrund der Spezialisierung auf das Verkehrsrecht ist eine effektive Vertretung der Mandanteninteressen möglich.

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).  Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bodo K. Seidel

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • Versicherungsrecht

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  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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Herr Rechtsanwalt Bodo K. Seidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht tätig (u.a. im Bereich der Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Personenschadenregulierung, Verkehrsstrafverfahren, Bußgeldangelegenheiten, Führerscheinprobleme, Unfallversicherungsrecht, Fahrerflucht, Pkw-Kaufvertrag).

Unser Bestreben ist insbesondere eine kompetente und zügige Schadensregulierung, insbesondere auch hinsichtlich Schmerzensgeldforderungen im Bereich von Personenschäden.

Wir vertreten auch Kfz-Werkstätten und arbeiten im gegenseitigen Nutzen zusammen. Aufgrund der Spezialisierung auf das Verkehrsrecht ist eine effektive Vertretung der Mandanteninteressen möglich.

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So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).  Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.