Thomas Brunow

10115 Berlin

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ihnen wird Fahrerflucht vorgeworfen? Rechtsanwalt Thomas Brunow aus Berlin Mitte hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch. Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Berlin

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes e.V.
  • Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt
  • Avis Vertrauensanwalt

Kanzleiprofil

Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir bundesweit tätig. Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel ist ein Besuch in der Kanzlei nicht notwendig. Unser Ziel ist es Ihnen die Abwicklung eines Verkehrsunfalls abzunehmen und die Angelegenheit so unkompliziert wie nur nötig zu gestalten. Die Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner mit Sitz in Berlin Mitte bietet seit langen Jahren kompetenten Rechtsbeistand mit einem erfahrenen Team an Rechtsanwälten. Rechtsanwalt Thomas Brunow steht Ihnen im Bereich des Verkehrsunfallrechts, dem Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Verkehrsstrafrecht zur Seite. Wir beraten unter anderem bei Fragen betreffend: der Abwicklung von Unfallschäden (Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, weitere Schadenspositionen) Ordnungswidrigkeiten (Rotlicht, Geschwindigkeitsverstoß) Verkehrsstrafsachen (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung)

Rechtsanwalt Thomas Brunow

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Thomas Brunow gern telefonisch zur Verfügung.

 

Neues im Verkehrsrecht auch in unserem Blog: Kanzlei-blog.de 

Verkehrsunfall Abwicklung

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Rechtsanwalt Thomas Brunow setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Anspruch und Schadensersatz

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ihnen wird Fahrerflucht vorgeworfen? Rechtsanwalt Thomas Brunow aus Berlin Mitte hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch. Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Berufsbezeichnung

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Rechtsanwaltskammer

  • RAK Berlin

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes e.V.
  • Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt
  • Avis Vertrauensanwalt

Kanzleiprofil

Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir bundesweit tätig. Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel ist ein Besuch in der Kanzlei nicht notwendig. Unser Ziel ist es Ihnen die Abwicklung eines Verkehrsunfalls abzunehmen und die Angelegenheit so unkompliziert wie nur nötig zu gestalten. Die Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner mit Sitz in Berlin Mitte bietet seit langen Jahren kompetenten Rechtsbeistand mit einem erfahrenen Team an Rechtsanwälten. Rechtsanwalt Thomas Brunow steht Ihnen im Bereich des Verkehrsunfallrechts, dem Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Verkehrsstrafrecht zur Seite. Wir beraten unter anderem bei Fragen betreffend: der Abwicklung von Unfallschäden (Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, weitere Schadenspositionen) Ordnungswidrigkeiten (Rotlicht, Geschwindigkeitsverstoß) Verkehrsstrafsachen (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung)

Rechtsanwalt Thomas Brunow

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Thomas Brunow gern telefonisch zur Verfügung.

 

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Verkehrsunfall Abwicklung

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Rechtsanwalt Thomas Brunow setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Anspruch und Schadensersatz

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.