Thorsten Flensberg

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 33604 Bielefeld

Anwaltsprofil

Herr Rechtsanwalt Thorsten Flensberg absolvierte ab Oktober 1987 sein Studium an der Universität Bochum
und im späteren Verlauf sein Referendariat beim Landgericht Essen. Im Jahr 1993 schloss er das Studium mit dem ersten Staatsexamen, die gesamte Ausbildung dann im Jahr 1996 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen (OLG Hamm) ab. Ebenfalls im Jahr 1996 erfolgte dann auch die Zulassung zum Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Hamm. Bereits während des Referendariat arbeitete Rechtsanwalt Flensberg als Rechtsreferendar in einer Essener Anwaltskanzlei. Seit 1996 arbeitet er in der Sozietät Dr. Maug & Mücke in Bielefeld.

Herr Rechtsanwalt Flensberg ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Anwaltverein Bielefeld e.V. sowie Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Strafrecht im DAV.


Im Jahr 2006 absolvierte Herr Rechtsanwalt Flensberg einen Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht mit hervorragenden Ergebnissen. Der zuständige Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer Hamm hat daraufhin festgestellt, dass Rechtsanwalt Thorsten Flensberg auf dem Gebiet des Verkehrsrechts über besondere theoretische und praktische Kenntnisse verfügt und gestattet ihm deshalb, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zusätzlich zu der bereits im Jahre 2001 erworbenen Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" und der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt zu führen.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die in den 20er-Jahren gegründete Kanzlei wurde 1980 durch den Rechtsanwalt Martin Mücke in dritter Generation vom Vater übernommen. Die alteingesessene Bielefelder Sozietät mit einem weiteren Büro in Werther/Westfalen konnte seither ihren Aufgabenbereich stetig vergrößern. Heute ist die Kanzlei für ihre Mandanten in allen relevanten Rechtsgebieten bundesweit tätig. Das Kanzlei-Team besteht mittlerweile aus einer Anwältin und vier Anwälten. Rechtsanwalt Mücke ist zugleich als Notar im Amtsgerichtsbezirk Bielefeld bestellt, so dass hierdurch auch die notarielle Betreuung der Mandantschaft gewährleistet ist. Mit ihren Spezialisierungen und Fachanwälten verfügt die Kanzlei über ein Know-How, das einen umfassenden Service in allen relevanten Rechtsbereichen ermöglicht.

Anwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

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Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Herr Rechtsanwalt Thorsten Flensberg absolvierte ab Oktober 1987 sein Studium an der Universität Bochum
und im späteren Verlauf sein Referendariat beim Landgericht Essen. Im Jahr 1993 schloss er das Studium mit dem ersten Staatsexamen, die gesamte Ausbildung dann im Jahr 1996 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen (OLG Hamm) ab. Ebenfalls im Jahr 1996 erfolgte dann auch die Zulassung zum Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Hamm. Bereits während des Referendariat arbeitete Rechtsanwalt Flensberg als Rechtsreferendar in einer Essener Anwaltskanzlei. Seit 1996 arbeitet er in der Sozietät Dr. Maug & Mücke in Bielefeld.

Herr Rechtsanwalt Flensberg ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Anwaltverein Bielefeld e.V. sowie Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Strafrecht im DAV.


Im Jahr 2006 absolvierte Herr Rechtsanwalt Flensberg einen Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht mit hervorragenden Ergebnissen. Der zuständige Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer Hamm hat daraufhin festgestellt, dass Rechtsanwalt Thorsten Flensberg auf dem Gebiet des Verkehrsrechts über besondere theoretische und praktische Kenntnisse verfügt und gestattet ihm deshalb, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zusätzlich zu der bereits im Jahre 2001 erworbenen Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" und der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt zu führen.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die in den 20er-Jahren gegründete Kanzlei wurde 1980 durch den Rechtsanwalt Martin Mücke in dritter Generation vom Vater übernommen. Die alteingesessene Bielefelder Sozietät mit einem weiteren Büro in Werther/Westfalen konnte seither ihren Aufgabenbereich stetig vergrößern. Heute ist die Kanzlei für ihre Mandanten in allen relevanten Rechtsgebieten bundesweit tätig. Das Kanzlei-Team besteht mittlerweile aus einer Anwältin und vier Anwälten. Rechtsanwalt Mücke ist zugleich als Notar im Amtsgerichtsbezirk Bielefeld bestellt, so dass hierdurch auch die notarielle Betreuung der Mandantschaft gewährleistet ist. Mit ihren Spezialisierungen und Fachanwälten verfügt die Kanzlei über ein Know-How, das einen umfassenden Service in allen relevanten Rechtsbereichen ermöglicht.

Anwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.