Dipl.-Ing. Gerald Röschke

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 06749 Bitterfeld-Wolfen

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke aus Bitterfeld hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch. 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Landes Sachsen-Anhalt

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Wir sind als Anwälte einer überörtliche Anwaltssozietät mit Standorten in Bitterfeld, Essen (Zweigstelle), Halle und Naumburg in einer Vielzahl von Rechtsgebieten zu Hause. Wir verfügen über Fachanwälte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, des Versicherungsrechts aber auch des Arbeitsrechts, des Familienrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie Sozialrechts. Um unseren Mandanten effektiv und erfolgreich zu helfen, sind für uns vor allem drei Voraussetzungen von Bedeutung: Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wir hören Ihnen zu. Wir bewegen uns für Sie. Unsere Kanzleien verfügen über die ISO-Zertifizierung 9001:2000. Das bedeutet für unsere Mandanten eine hohe Qualitätsnorm bei der Abwicklung unserer internen Arbeitsabläufe. So garantieren wir unseren Mandanten kurze Wege, maximale Transparenz und eine optimale Betreuung zu jeder Zeit.

Anwalt für Verkehrsrecht in Bitterfeld

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Dipl.-Ing. Gerald Röschke

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 6749 Bitterfeld-Wolfen

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

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Wir sind als Anwälte einer überörtliche Anwaltssozietät mit Standorten in Bitterfeld, Essen (Zweigstelle), Halle und Naumburg in einer Vielzahl von Rechtsgebieten zu Hause. Wir verfügen über Fachanwälte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, des Versicherungsrechts aber auch des Arbeitsrechts, des Familienrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie Sozialrechts. Um unseren Mandanten effektiv und erfolgreich zu helfen, sind für uns vor allem drei Voraussetzungen von Bedeutung: Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wir hören Ihnen zu. Wir bewegen uns für Sie. Unsere Kanzleien verfügen über die ISO-Zertifizierung 9001:2000. Das bedeutet für unsere Mandanten eine hohe Qualitätsnorm bei der Abwicklung unserer internen Arbeitsabläufe. So garantieren wir unseren Mandanten kurze Wege, maximale Transparenz und eine optimale Betreuung zu jeder Zeit.

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.