Lothar Schriewer

40479 Düsseldorf

Anwaltsprofil

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Düsseldorf

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • AvD Vertrauensanwalt

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Lothar Schriewer

Die frühe Aktivität im gesellschaftspolitischem Bereich (über 35 Jahre Mitglied im ARC Bonn e.V. und über 20 Jahre in einer Schützenbruderschaft) brachte es mit sich, daß ich von Beginn der juristischen Ausbildung an in den "alltäglichen Dingen" um Hilfeleistung gebeten wurde. Die meisten Angelegenheiten, die auf den ersten Blick vielleicht einfach und simpel erscheinen, können oft voller juristischer Probleme stecken. Hier verhelfe ich meinen Mandanten dazu, ihre eigenen Interessen im Rahmen der Rechtsordnung umfassend wahrzunehmen. Zu meinen Schwerpunkten gehört das Verkehrsrecht mit all seinen Nebengebieten genauso wie das Versicherungsrecht, so dass ich in diese Rechtsgebiete hereingewachsen bin und durch ständige Qualifizierung die Entwicklung in diesen Bereichen miterlebt, insbesondere auch mitgestaltet habe.

Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung. Besuchen Sie auch unsere Website unter http://www.auto-recht-NRW.de

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Die frühe Aktivität im gesellschaftspolitischem Bereich (über 35 Jahre Mitglied im ARC Bonn e.V. und über 20 Jahre in einer Schützenbruderschaft) brachte es mit sich, daß ich von Beginn der juristischen Ausbildung an in den "alltäglichen Dingen" um Hilfeleistung gebeten wurde. Die meisten Angelegenheiten, die auf den ersten Blick vielleicht einfach und simpel erscheinen, können oft voller juristischer Probleme stecken. Hier verhelfe ich meinen Mandanten dazu, ihre eigenen Interessen im Rahmen der Rechtsordnung umfassend wahrzunehmen. Zu meinen Schwerpunkten gehört das Verkehrsrecht mit all seinen Nebengebieten genauso wie das Versicherungsrecht, so dass ich in diese Rechtsgebiete hereingewachsen bin und durch ständige Qualifizierung die Entwicklung in diesen Bereichen miterlebt, insbesondere auch mitgestaltet habe.

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung. Besuchen Sie auch unsere Website unter http://www.auto-recht-NRW.de

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Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.