Christian P. Gehret

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 99084 Erfurt

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Christian Gehret aus Erfurt hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Thüringen

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Stolze Goldmann Hartleb Gehret Hubrich Bürogemeinschaft

Unter dem Begriff „Verkehrsrecht“ versteht man im weitesten Sinne das Recht des öffentlichen Straßenverkehrs. Dabei geht es um alle Rechtsfragen rund um das Kfz/Motorrad sowie um die Fahrerlaubnis. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und bilde mich in diesem Rechtsgebiet auch regelmäßig fort. Ich bin daher Ihr kompetenter Ansprechpartner bei folgenden Rechtsproblemen:

 

Verkehrsunfall:

 

Ich nehme für Sie Kontakt mit der einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf und reguliere umfassend Ihre Schadenersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche.

 

Verkehrsvertragsrecht:

 

Auch beim Kauf oder der Reparatur von Kraftfahrtzeugen/Krafträdern kommt es oft zu rechtlichen Problemen. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihrer Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche. Probleme mit dem geleasten Fahrzeug? Auch hier helfe ich Ihnen gerne weiter.

 

Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:

 

 

Die Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat, z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung o. ä.?

 

Sie haben eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, etwa weil Sie angeblich zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren sind, den Mindestsicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten haben o. ä.? Es wurde ein Fahrverbot gegen Sie verhängt? Ich übernehme Ihre Verteidigung! Bitte beachten Sie, dass nur der Rechtsanwalt als Verteidiger die Möglichkeit hat, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und die Sach- und Rechtslage für Sie umfassend zu prüfen!

 

Verkehrsversicherungsrecht:

 

Ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Kfz-Versicherung, insbesondere aus den Bereichen der Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und Rechtsschutzversicherung.

 

Verkehrsverwaltungsrecht:

 

Zu viele Punkte im Verkehrszentralregister? Der Entzug der Fahrerlaubnis droht? Die Fahrerlaubnis wurde bereits entzogen und die Wiedererteilung wird von einer MPU abhängig gemacht? Probleme mit einer ausländischen Fahrerlaubnis? Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Lösung dieser Probleme.

 

Für weitere Informationen oder zur Kontaktaufnahme besuchen Sie mich bitte unter www.ra-gehret.de

 

Anwalt für Verkehrsrecht in Erfurt

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Christian P. Gehret

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 99084 Erfurt

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Thüringen

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Stolze Goldmann Hartleb Gehret Hubrich Bürogemeinschaft

Unter dem Begriff „Verkehrsrecht“ versteht man im weitesten Sinne das Recht des öffentlichen Straßenverkehrs. Dabei geht es um alle Rechtsfragen rund um das Kfz/Motorrad sowie um die Fahrerlaubnis. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und bilde mich in diesem Rechtsgebiet auch regelmäßig fort. Ich bin daher Ihr kompetenter Ansprechpartner bei folgenden Rechtsproblemen:

 

Verkehrsunfall:

 

Ich nehme für Sie Kontakt mit der einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf und reguliere umfassend Ihre Schadenersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche.

 

Verkehrsvertragsrecht:

 

Auch beim Kauf oder der Reparatur von Kraftfahrtzeugen/Krafträdern kommt es oft zu rechtlichen Problemen. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihrer Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche. Probleme mit dem geleasten Fahrzeug? Auch hier helfe ich Ihnen gerne weiter.

 

Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:

 

 

Die Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat, z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung o. ä.?

 

Sie haben eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, etwa weil Sie angeblich zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren sind, den Mindestsicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten haben o. ä.? Es wurde ein Fahrverbot gegen Sie verhängt? Ich übernehme Ihre Verteidigung! Bitte beachten Sie, dass nur der Rechtsanwalt als Verteidiger die Möglichkeit hat, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und die Sach- und Rechtslage für Sie umfassend zu prüfen!

 

Verkehrsversicherungsrecht:

 

Ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Kfz-Versicherung, insbesondere aus den Bereichen der Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und Rechtsschutzversicherung.

 

Verkehrsverwaltungsrecht:

 

Zu viele Punkte im Verkehrszentralregister? Der Entzug der Fahrerlaubnis droht? Die Fahrerlaubnis wurde bereits entzogen und die Wiedererteilung wird von einer MPU abhängig gemacht? Probleme mit einer ausländischen Fahrerlaubnis? Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Lösung dieser Probleme.

 

Für weitere Informationen oder zur Kontaktaufnahme besuchen Sie mich bitte unter www.ra-gehret.de

 

Anwalt für Verkehrsrecht in Erfurt

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.