Avni Rustemi

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 40699 Erkrath

Anwaltsprofil

Ihr Fahrzeug wurde durch einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt?


Rechtsanwalt Avni Rustemi aus Erkrath hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Düsseldorf

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Ich bin seit dem Jahr 2008 als Rechtsanwalt tätig. In dieser Zeit habe ich hunderte verkehrsrechtlicher Fälle bearbeitet.  Zeitweise war ich für eine deutschlandweite Rechtsanwaltskanzlei tätig, deren Mandantschaft hauptsächlich aus Versicherern bestand. Hiernach habe ich mich bewusst dafür entschieden, den Anwaltsberuf als Einzelkämpfer auszuüben und mich auf das Verkehrsrecht zu konzentrieren.

 

Meine Tätigkeit als Einzelkämpfer-Anwalt bietet folgende Vorteile:

  • Spezialisierung auf Teilbereiche des Verkehrsrechts.
  • Die Anzahl der Mandate kann besser auf die bestehenden Kapazitäten ausgerichtet werden. Hierdurch kann mehr Zeit in die einzelnen Mandate investiert werden.
  • Der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant ist persönlich und unmittelbar, was eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördert. 

Die vorgenannten Umstände führen jedoch zu folgenden Folgen:

  • Monatlich kann nur eine beschränkte Anzahl neuer Mandate angenommen werden. Dies kann bei Ausschöpfung der Kapazitäten die Ablehnung von Mandatsanfragen notwendig machen.
  • Mandate, in denen bereits eine anwaltliche Vertretung besteht, werden grundsätzlich nicht angenommen.
  • Mandate mit bestehender Rechtsschutzversicherung werden bevorzugt angenommen, da in diesen Fällen die prozessualen Möglichkeiten - und die Auseinandersetzung mit dem Gegner - nicht durch finanzielle Aspekte beschränkt werden.

Startseite

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

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Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • Monatlich kann nur eine beschränkte Anzahl neuer Mandate angenommen werden. Dies kann bei Ausschöpfung der Kapazitäten die Ablehnung von Mandatsanfragen notwendig machen.
  • Mandate, in denen bereits eine anwaltliche Vertretung besteht, werden grundsätzlich nicht angenommen.
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Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.