Jörg Bister
Fachanwalt für Verkehrsrecht | 45130 Essen
Anwaltsprofil
Geboren 1973 in Krefeld
Studium in Münster und Berlin
Fachanwalt für Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
Zweigertstr. 9, 45130 Essen
Telefon: 0201 / 79 20 55
Ihr Ansprechpartner für:
- Verkehrsunfallrecht
- Autokauf und Autoreparatur
- Gewährleistungsrecht und Garantie
- Straf- und Bußgeldsachen
- Fahrerlaubnisrecht
- Schadensersatz- und Haftungsrecht
- Leasingrecht
- Versicherungsrecht
- Vertrags- und Verbrauchervertragsrecht
- Pferderecht
Mitgliedschaften:
- Partneranwalt des BVSK
- Partneranwalt des BVfK
- Mitglied der dt. Akademie für Verkehrswissenschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Mitglied im Essener Anwalt- und Notarverein
Veröffentlichungen:
"Münchener Kommentar Straßenverkehrsrecht"
Engelbert Bender (Hrsg.)
C.H. Beck, 1. Auflage 2016
„Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht“
Ulrike Dronkowic (Hrsg.)
Luchterhand, 4. Auflage 2016
„Praxismodul Verkehrsrecht“
Dr. Stephan Schröder, Friedrich Demandt, Wolfgang Ferner, Günter Göppl, Manfred Hering (Hrsg.) Deubner Verlag, 11. Edition 2011
„Rechtsfragen zur digitalen Signatur“
Thomas Hoeren, Martin Schüngel (Hrsg.) Erich Schmidt Verlag, 1999
diverse Beiträge zum Verkehrsrecht in der juristischen Fachzeitschrift des ADAC:
Deutsches Auto Recht (DAR)
Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
- RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK
- Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt
- Avis Vertrauensanwalt
Kanzleiprofil
Unsere Kanzlei am Rüttenscheider Stern in Essen bietet Ihnen - auch überregional - umfassende rechtliche Beratung und Vertretung rund ums Auto. Insbesondere bei: - Verkehrsunfall - Schadensersatz- und Haftungsrecht - Autokauf und Autoreparatur - Gewährleistungsrecht und Garantie - Straf- und Bußgeldsachen - Faherverbot - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisrecht - Leasingrecht - Versicherungsrecht - Vertragsrecht - Pferderecht Kompetent, schnell und zuverlässig betreuen wir Sie rund um Ihre geschäftlichen und/oder privaten Aktivitäten. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Unsere Kunden
Als Kanzlei sind wir mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht spezialisiert auf alle verkehrs- und versicherungsrechtlichen Themen rund ums Auto.
Wir betreuen unsere privaten und gewerblichen Kunden im gesamten Kfz-Bereich und wickeln für diese pro Jahr mehr als 1.000 Unfallschäden ab. Wir können auf mehr als 10.000 Unfallregulierungen zurückblicken und verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den wir gerne in den Dienst unserer Kunden stellen.
Zu unseren Kunden zählen Autofahrer, Bus- und Taxiunternehmer, Fuhrparkhalter, Autohäuser, Werkstätten sowie Leasinggesellschaften.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.
So einfach geht das
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie melden uns den Unfall entweder telefonisch oder schicken uns die Unfalldaten rund um die Uhr online über unseren Unfallfragebogen oder per Fax,
2. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Herr Jörg Bister setzt sich mit Ihnen so schnell wie möglich telefonisch in Verbindung und bespricht die Angelegenheit mit Ihnen,
3. Nach Ihrem o.k. meldet er den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Was steht Ihnen zu
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
- Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen,
- Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt,
- Sie haben bei einer Verletzung Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld,
- Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…),
- Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl
- und vieles mehr - lassen Sie sich beraten.
Wer bezahlt den Anwalt
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben - also der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat.
Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer muss unser Kosten erstatten, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.
Eine Rechtsschutzversicherung ist für den Fall günstig, dass wir Ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.