Iris Dreßen

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 45276 Essen

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Iris Dreßen aus Essen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Iris Dreßen

Meine Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fällen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei Verkehrsunfällen und deren Regulierung, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Alkohol im Straßenverkehr, Autokauf und Leasing, Führerscheinentzug und Strafsachen Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich, bspw. gegenüber Versicherungen, wie auch im Bußgeldverfahren oder im Prozess vor Gericht kompetent und effizient. Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist meine Beauftragung für Sie kostenfrei, soweit die Anwaltskosten einen Teil des Ihnen als Geschädigten zustehenden ersatzfähigen Schadens darstellen. Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten. Besuchen Sie meine Homepage und lernen Sie meine Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.

Kanzlei Dreßen

Meine Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fällen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei Verkehrsunfällen und deren Regulierung, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Alkohol im Straßenverkehr, Autokauf und Leasing, Führerscheinentzug und Strafsachen Als Fachanwältin für Verkehrsrecht vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich, bspw. gegenüber Versicherungen, wie auch im Bußgeldverfahren oder im Prozess vor Gericht kompetent und effizient. Bei einem nichtverschuldeten Verkehrsunfall, ist meine Beauftragung für Sie kostenfrei, da die Anwaltskosten einen Teil des Ihnen als Geschädigten zustehenden ersatzfähigen Schadens darstellen. Doch auch bei Unstimmigkeiten hinsichtlich des Verschuldens, lohnt eine Beratung beim Fachanwalt. Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, können Sie telefonisch einen kurfristigen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen und ich werde Sie anschließend über Erfolgsaussichten und Risiken beraten. Besuchen Sie meine Homepage und lernen Sie meine Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, können Sie uns die Unfalldaten vorab telefonisch innerhalb meiner Öffnungszeiten oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen mitteilen. Ich setze mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für sie heraus. Benötigen Sie in einer Notsituation außerhalb meiner Öffnungszeiten Hilfe, steht Ihnen mein Notfalltelefon 0171/7135906 rund um die Uhr zur Verfügung.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Falls kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, haben Sie das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten o. Wiederbeschaffungswert, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

Bußgeld-/Strafverfahren

Wurde gegen Sie aufgrund eines Unfallgeschehens ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet, so empfiehlt sich in jedem Fall eine Beratung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht, insbesondere wenn Sie der Auffassung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstößen, Trunkenheitsfahrten, Verkehrsunfallflucht, etc. hilfreich zur Seite.

Iris Dreßen

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 45276 Essen

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

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Rechtsanwalt Iris Dreßen aus Essen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Iris Dreßen

Meine Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fällen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei Verkehrsunfällen und deren Regulierung, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Alkohol im Straßenverkehr, Autokauf und Leasing, Führerscheinentzug und Strafsachen Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich, bspw. gegenüber Versicherungen, wie auch im Bußgeldverfahren oder im Prozess vor Gericht kompetent und effizient. Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist meine Beauftragung für Sie kostenfrei, soweit die Anwaltskosten einen Teil des Ihnen als Geschädigten zustehenden ersatzfähigen Schadens darstellen. Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten. Besuchen Sie meine Homepage und lernen Sie meine Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.

Kanzlei Dreßen

Meine Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fällen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei Verkehrsunfällen und deren Regulierung, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Alkohol im Straßenverkehr, Autokauf und Leasing, Führerscheinentzug und Strafsachen Als Fachanwältin für Verkehrsrecht vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich, bspw. gegenüber Versicherungen, wie auch im Bußgeldverfahren oder im Prozess vor Gericht kompetent und effizient. Bei einem nichtverschuldeten Verkehrsunfall, ist meine Beauftragung für Sie kostenfrei, da die Anwaltskosten einen Teil des Ihnen als Geschädigten zustehenden ersatzfähigen Schadens darstellen. Doch auch bei Unstimmigkeiten hinsichtlich des Verschuldens, lohnt eine Beratung beim Fachanwalt. Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, können Sie telefonisch einen kurfristigen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen und ich werde Sie anschließend über Erfolgsaussichten und Risiken beraten. Besuchen Sie meine Homepage und lernen Sie meine Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, können Sie uns die Unfalldaten vorab telefonisch innerhalb meiner Öffnungszeiten oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen mitteilen. Ich setze mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für sie heraus. Benötigen Sie in einer Notsituation außerhalb meiner Öffnungszeiten Hilfe, steht Ihnen mein Notfalltelefon 0171/7135906 rund um die Uhr zur Verfügung.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Falls kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, haben Sie das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten o. Wiederbeschaffungswert, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

Bußgeld-/Strafverfahren

Wurde gegen Sie aufgrund eines Unfallgeschehens ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet, so empfiehlt sich in jedem Fall eine Beratung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht, insbesondere wenn Sie der Auffassung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstößen, Trunkenheitsfahrten, Verkehrsunfallflucht, etc. hilfreich zur Seite.