André Mosler

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 36039 Fulda

Anwaltsprofil

Weitere Tätigkeiten: Dozent für Recht Referendariat in Fulda, Berlin und Paris Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster, an der Université de Lausanne in der Schweiz und an der Justus-Liebig Universität in Gießen 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien Sprachen: Englisch und Französisch Praktika in New York und Straßburg

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Kassel

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt André Mosler

Ich bin als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht In Fulda ansässig und vertrete Sie u. a. im Verkehrsrecht, im Versicherungsrecht, im Beamtenrecht, im Hochschulrecht sowie im Medizinrecht und im Arzthaftungsrecht.

Anwalt für Verkehrsrecht in Fulda

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Verschuldens und tragen dementsprechend auch die Rechtsanwaltskosten. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

André Mosler

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 36039 Fulda

 

Unfallschaden melden

Bußgeld melden

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

Weitere Tätigkeiten: Dozent für Recht Referendariat in Fulda, Berlin und Paris Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster, an der Université de Lausanne in der Schweiz und an der Justus-Liebig Universität in Gießen 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien Sprachen: Englisch und Französisch Praktika in New York und Straßburg

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Kassel

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt André Mosler

Ich bin als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht In Fulda ansässig und vertrete Sie u. a. im Verkehrsrecht, im Versicherungsrecht, im Beamtenrecht, im Hochschulrecht sowie im Medizinrecht und im Arzthaftungsrecht.

Anwalt für Verkehrsrecht in Fulda

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Verschuldens und tragen dementsprechend auch die Rechtsanwaltskosten. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.