Daniel Paus

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 45964 Gladbeck

Anwaltsprofil

geboren am 11.04.1981, verheiratet, ein Sohn, zwei Töchter. 


Abitur im Jahre 2000 am Heisenberg-Gymnasium in Gladbeck, Zivildienst, Studium in Bochum, 2. Staatsexamen und Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2008, Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2014, Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2016.


Tätigkeitsschwerpunkte:



  • Verkehrsrecht

  • Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsstrafrecht

  • Versicherungsrecht


 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Unsere Sozietät ist das Ergebnis des Zusammenschlusses zwischen der Kanzlei Löbbecke und Büse mit der Kanzlei Gövert und Behler zum 02.01.2003. Durch die Fusion der Kanzleien ergab sich eine noch größere Effektivität in der Bearbeitung der Mandate, da jeder Kollege von uns über ein fundiertes und ständig aktualisiertes Fachwissen auf seinen Spezialgebieten verfügt.

Die Kanzlei Löbbecke und Büse wurde im Jahre 1978 von Rechtsanwalt Hermann Löbbecke und Rechtsanwalt Klaus Büse in Gladbeck am Kirchplatz gegründet. Schon früh kristallisierten sich als Schwerpunkte das Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sowie Familien- und Kaufrecht heraus. Im Jahre 1993 trat Rechtsanwalt Martin Löbbecke in die Sozietät ein und trug seitdem mit viel Elan wesentlich zum weiteren Ausbau der Beratungsfelder bei. Neben den bisherigen Schwerpunkten werden nunmehr auch Mandate im Arbeitsrecht und Baurecht sowie im Inkassobereich bearbeitet. Im Jahre 1997 erfolgte der erforderliche Umzug zur Horster Straße in Gladbeck in freundliche und größere Büroräume, da an alter Stätte keine Expansionsmöglichkeit mehr gegeben war. Seit dem Jahre 2000 verstärkte Rechtsanwalt Alexander Unkel die Riege der Anwälte insbesondere auf den Gebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, Arztrechts, Vertragsrechts und der Insolvenzberatung.

Die Kanzlei Gövert und Behler hat Ihre Ursprünge in der Kanzlei Beckmann, welche bereits im Jahre 1964 gegründet wurde und sich auf der Horster Straße in Gladbeck befand. Mitte der 1970iger Jahre zog die Kanzlei in das Volksbankgebäude auf der Goethestraße in Gladbeck um. Im Jahre 1978 trat Rechtsanwalt Hubert Gövert in die Kanzlei ein und verstärkte insbesondere die Tätigkeitsbereiche Erbrecht, sowie Grundstücks- und Immobilienrecht. Nachdem Rechtsanwalt Beckmann aus der Kanzlei ausschied, kam im Jahre 1997 Rechtsanwalt Klaus-B. Behler hinzu. Hierdurch kam es bei der zivilrechtlich ausgerichteten Sozietät zu einer weiteren Intensivierung der Gebiete Ehe- und Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht, sowie Miet- und Pachtrecht.

Die neue Sozietät Löbbecke, Gövert, Büse und Partner hat sich das Fachwissen und die Kompetenz der einzelnen Kanzleien zugute gemacht und verfügte mit nunmehr sechs Rechtsanwälten über ein weit gefächertes rechtlich fundiertes Wissen.

Im Jahre 2008 schied der Kollege Rechtsanwalt und Notar Klaus Büse altersbedingt aus der Kanzlei aus. Bereits in der Übergangsphase ab 2007 wurde die anwaltliche Tätigkeit verstärkt durch den Kollegen Daniel Paus, der seit dem Jahre 2008 als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, seit dem Jahr 2014 als Fachanwalt für Verkehrsrecht, seit 2016 auch als Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie mit dem weiteren Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht.

Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Herrn Rechtsanwalt Hermann Löbbecke im Jahr 2014 haben wir unser Team verstärkt um den Kollegen Rouven Filipiak mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht. Seit dem Jahr 2017 ist die Kollegin Kaija Gröne hinzugestoßen, die insbesondere im Arbeitsrecht und im allgemeinen Zivilrecht tätig ist.

Wir arbeiten neben den oben genannten Rechtsgebieten auf allen Feldern des Zivilrechts. Unsere Mandanten sind neben Privatpersonen vor allem mittelständische Unternehmen der heimischen aber auch auswärtigen Wirtschaft. Derzeit sind die Kollegen Hubert Gövert und Klaus B. Behler als Anwaltsnotare tätig, sowie die Kollegen Martin Löbbecke als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klaus B. Behler als Fachanwalt für Familienrecht, Alexander Unkel als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Daniel Paus als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.

Unterstützt werden wir dabei von engagierten Mitarbeitern, die die Zusammenarbeit in einem erfolgreichen Team zu schätzen wissen. Mit Kompetenz und Sachkunde bieten wir unseren Mandanten die tatkräftige und gezielte Unterstützung bei der Lösung ihrer rechtlichen Probleme, wobei wir in steuerlichen Belangen eng mit einem anerkannten Steuerberatungsbüro zusammenarbeiten.

Finden Sie den für Ihre Angelegenheit passenden Anwalt bzw. Rechtsanwalt und Fachanwalt im Einzugsbereich Gladbeck, Bottrop, Kirchhellen, Gelsenkirchen, Buer, Dorsten, Oberhausen und Essen durch einen Klick auf "Kompetenz".

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Gladbeck

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Daniel Paus

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 45964 Gladbeck

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

geboren am 11.04.1981, verheiratet, ein Sohn, zwei Töchter. 


Abitur im Jahre 2000 am Heisenberg-Gymnasium in Gladbeck, Zivildienst, Studium in Bochum, 2. Staatsexamen und Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2008, Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2014, Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2016.


Tätigkeitsschwerpunkte:



  • Verkehrsrecht

  • Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsstrafrecht

  • Versicherungsrecht


 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Unsere Sozietät ist das Ergebnis des Zusammenschlusses zwischen der Kanzlei Löbbecke und Büse mit der Kanzlei Gövert und Behler zum 02.01.2003. Durch die Fusion der Kanzleien ergab sich eine noch größere Effektivität in der Bearbeitung der Mandate, da jeder Kollege von uns über ein fundiertes und ständig aktualisiertes Fachwissen auf seinen Spezialgebieten verfügt.

Die Kanzlei Löbbecke und Büse wurde im Jahre 1978 von Rechtsanwalt Hermann Löbbecke und Rechtsanwalt Klaus Büse in Gladbeck am Kirchplatz gegründet. Schon früh kristallisierten sich als Schwerpunkte das Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sowie Familien- und Kaufrecht heraus. Im Jahre 1993 trat Rechtsanwalt Martin Löbbecke in die Sozietät ein und trug seitdem mit viel Elan wesentlich zum weiteren Ausbau der Beratungsfelder bei. Neben den bisherigen Schwerpunkten werden nunmehr auch Mandate im Arbeitsrecht und Baurecht sowie im Inkassobereich bearbeitet. Im Jahre 1997 erfolgte der erforderliche Umzug zur Horster Straße in Gladbeck in freundliche und größere Büroräume, da an alter Stätte keine Expansionsmöglichkeit mehr gegeben war. Seit dem Jahre 2000 verstärkte Rechtsanwalt Alexander Unkel die Riege der Anwälte insbesondere auf den Gebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, Arztrechts, Vertragsrechts und der Insolvenzberatung.

Die Kanzlei Gövert und Behler hat Ihre Ursprünge in der Kanzlei Beckmann, welche bereits im Jahre 1964 gegründet wurde und sich auf der Horster Straße in Gladbeck befand. Mitte der 1970iger Jahre zog die Kanzlei in das Volksbankgebäude auf der Goethestraße in Gladbeck um. Im Jahre 1978 trat Rechtsanwalt Hubert Gövert in die Kanzlei ein und verstärkte insbesondere die Tätigkeitsbereiche Erbrecht, sowie Grundstücks- und Immobilienrecht. Nachdem Rechtsanwalt Beckmann aus der Kanzlei ausschied, kam im Jahre 1997 Rechtsanwalt Klaus-B. Behler hinzu. Hierdurch kam es bei der zivilrechtlich ausgerichteten Sozietät zu einer weiteren Intensivierung der Gebiete Ehe- und Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht, sowie Miet- und Pachtrecht.

Die neue Sozietät Löbbecke, Gövert, Büse und Partner hat sich das Fachwissen und die Kompetenz der einzelnen Kanzleien zugute gemacht und verfügte mit nunmehr sechs Rechtsanwälten über ein weit gefächertes rechtlich fundiertes Wissen.

Im Jahre 2008 schied der Kollege Rechtsanwalt und Notar Klaus Büse altersbedingt aus der Kanzlei aus. Bereits in der Übergangsphase ab 2007 wurde die anwaltliche Tätigkeit verstärkt durch den Kollegen Daniel Paus, der seit dem Jahre 2008 als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, seit dem Jahr 2014 als Fachanwalt für Verkehrsrecht, seit 2016 auch als Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie mit dem weiteren Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht.

Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Herrn Rechtsanwalt Hermann Löbbecke im Jahr 2014 haben wir unser Team verstärkt um den Kollegen Rouven Filipiak mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht. Seit dem Jahr 2017 ist die Kollegin Kaija Gröne hinzugestoßen, die insbesondere im Arbeitsrecht und im allgemeinen Zivilrecht tätig ist.

Wir arbeiten neben den oben genannten Rechtsgebieten auf allen Feldern des Zivilrechts. Unsere Mandanten sind neben Privatpersonen vor allem mittelständische Unternehmen der heimischen aber auch auswärtigen Wirtschaft. Derzeit sind die Kollegen Hubert Gövert und Klaus B. Behler als Anwaltsnotare tätig, sowie die Kollegen Martin Löbbecke als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klaus B. Behler als Fachanwalt für Familienrecht, Alexander Unkel als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Daniel Paus als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.

Unterstützt werden wir dabei von engagierten Mitarbeitern, die die Zusammenarbeit in einem erfolgreichen Team zu schätzen wissen. Mit Kompetenz und Sachkunde bieten wir unseren Mandanten die tatkräftige und gezielte Unterstützung bei der Lösung ihrer rechtlichen Probleme, wobei wir in steuerlichen Belangen eng mit einem anerkannten Steuerberatungsbüro zusammenarbeiten.

Finden Sie den für Ihre Angelegenheit passenden Anwalt bzw. Rechtsanwalt und Fachanwalt im Einzugsbereich Gladbeck, Bottrop, Kirchhellen, Gelsenkirchen, Buer, Dorsten, Oberhausen und Essen durch einen Klick auf "Kompetenz".

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Gladbeck

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.