Volker Kukorus

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 42579 Heiligenhaus

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?


Rechtsanwalt Volker Kukorus, Fachanwalt für Verkehrsrecht, aus Heiligenhaus hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Düsseldorf

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Fachanwaltskanzlei Kukorus

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und verfügen deshalb über langjährige Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und Behörden sowie vor Gericht. Zielsetzung unserer Tätigkeit ist die schnelle Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche und Ihre sachgerechte Vertretung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung etc.) oder eine Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt Unfallflucht) vorgeworfen wird.

Wir vertreten Ihre Interessen insbesondere in den Bereichen - Bußgeld - Fahrverbot - Führerscheinangelegenheit - Haushaltsführungsschadensersatz - Schadensregulierung im Falle eines Verkehrunfalls - Schmerzensgeld - Trunkenheitsfahrt - Unfallflucht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.kukorus.de.

Sie haben die Möglichkeit, telefonisch unter 02056 5068 oder per eMail einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Wir helfen Ihnen sodann gerne weiter!

Mit freundlichen Grüßen

Volker Kukorus

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwaltskanzlei Kukorus

Südring 100

42579 Heiligenhaus

Anwalt für Verkehrsrecht in Heiligenhaus

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Volker Kukorus

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 42579 Heiligenhaus

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und verfügen deshalb über langjährige Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und Behörden sowie vor Gericht. Zielsetzung unserer Tätigkeit ist die schnelle Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche und Ihre sachgerechte Vertretung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung etc.) oder eine Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt Unfallflucht) vorgeworfen wird.

Wir vertreten Ihre Interessen insbesondere in den Bereichen - Bußgeld - Fahrverbot - Führerscheinangelegenheit - Haushaltsführungsschadensersatz - Schadensregulierung im Falle eines Verkehrunfalls - Schmerzensgeld - Trunkenheitsfahrt - Unfallflucht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.kukorus.de.

Sie haben die Möglichkeit, telefonisch unter 02056 5068 oder per eMail einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Wir helfen Ihnen sodann gerne weiter!

Mit freundlichen Grüßen

Volker Kukorus

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So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.