Diplom-Jurist Stephan Schmid

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 34131 Kassel

Anwaltsprofil

- Geb. am 20. April 1975 in Kassel
- verheiratet
- 1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an
der Georgia-Augusta-Universität in Göttingen
- 2001 bis 2003 Referendariat im Landgerichtsbezirk
Kassel
- seit 2003 Zulassung als Anwalt und Tätigkeit in der
Kanzlei Dr. Tolkmitt & Partner
- seit 2005 Sozius in der Kanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen
- seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht
- seit 2010 Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mitgliedschaften:

- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV


Veröffentlichungen:

- Anspruchsteller trägt grundsätzlich Beweislast für
schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals bei
einem Unfall im Heim, VersR 2005, Seite 1539
- Schadenminderungspflicht des Geschädigten bei

Abrechnungsverlangen auf Basis eines Kostenvoranschlags einer nicht markengebundenen
Fachwerkstatt, VersR 2008, Seite 657
schmid@drtolkmitt.de

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Kassel

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Philosophie Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tolkmitt, Mattis und Kollegen hat sich vornehmlich auf die Gebiete des Versicherungs-, Verkehrs- und Schadensersatzrecht spezialisiert. Hier bestehen mehrere Fachanwaltschaften im Bereich des Versicherungs- und Verkehrsrechts. Für die Erlangung solcher Fachanwaltschaften ist sowohl der Nachweis überdurchschnittlicher theoretischer Kenntnisse (Fachanwaltslehrgang mit schriftlichen Prüfungen), als auch der Nachweis der Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet notwendig. Der Titel „Fachanwalt“ garantiert somit ein hohes Maß an Fachkompetenz im jeweiligen Rechtsgebiet, welche sich auch in der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern stets auf’s Neue zeigt und bewährt. Die Fokussierung auf nur wenige Rechtsgebiete ist auch notwendig, da aufgrund der Fülle gesetzlicher Reglungen, deren ständigen Änderungen und gerichtlicher Entscheidungen sowie der vertraglichen Bedingungswerke der Versicherer (sog. Versicherungsbedingungen) nur eine ständige Beschäftigung mit dieser speziellen Materie Erfolg garantiert. Über diese Spezialisierung hinaus wird jedoch zusätzlich ein breit gefächertes Beratungsfeld für die Mandanten angeboten. So sind das allgemeine Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kapitalanlagerecht und das Handels-/Gesellschaftsrecht weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei. Eine besondere Dienstleistung ist die Inkassotätigkeit insbesondere für gewerbliche Mandanten. Offene Forderungen werden in der Regel zügig zur Titulierung gebracht und im Anschluss im Bedarfsfalle selbstständig im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Das Ziel der Kanzlei Dr. Tolkmitt, Mattis & Kollegen ist es, den Mandanten in jedem Verfahrensstadium rechtlich qualifiziert und kompetent zu beraten und zu unterstützen, damit das für den Mandanten optimale Ergebnis erzielt werden kann. Profitieren Sie von unserer Qualifikation, unseren Erfahrungen und unserer konsequenten Spezialisierung! Kooperationspartner Durch die langjährige intensive Zusammenarbeit mit einem Versicherer hat sich ein erstklassiges Knowhow im Versicherungs-und Verkehrsrecht entwickelt, welches auch zu einer bundesweiten Tätigkeit der Rechtanwälte von Dr. Tolkmitt, Mattis & Kollegen geführt hat. Mittlerweile werden mehrere Versicherer in ganz Deutschland vertreten. Darüber hinaus bestehen mit einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherern Kooperationsabkommen, die es dem Mandanten ermöglichen, auch kurzfristig Besprechungstermine zu erhalten. Schließlich besteht ein deutschlandweites enges Netzwerk mit anderen Kanzleien, die im Bedarfsfall eine kompetente Terminsvertretung an auswärtigen Gerichten und einen regen fachlichen Austausch gewährleisten. Historie Die Anwaltskanzlei Dr. Tolkmitt, Mattis & Kollegen wurde 1948 von Rechtsanwalt Dr. Tolkmitt sen. in Kassel gegründet, die dessen Sohn Dr. Wolf-Dietrich Tolkmitt von 1962 bis 2001 weitergeführt hat. Seit 2000 bestand eine Sozietät mit Rechtsanwalt Heinrich von der Osten-Sacken. Dr. Tolkmitt ist mittlerweile aus Altersgründen aus dem aktiven Kanzleibetrieb ausgeschieden. Die Kanzlei wird durch die Rechtsanwälte Heinrich von der Osten-Sacken, Michael Neugebauer und Stephan Schmid fortgeführt. Seit Mitte 2008 ist Rechtsanwalt Manfred Mattis, der seinerseits auf eine über zwanzigjährige Berufserfahrung zurückblicken kann, in der Kanzlei tätig. Die Kanzleiräume liegen in unmittelbarer Nähe zum ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Dadurch sind sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Für Mandanten stehen ausreichend Parkplätze in der Umgebung zur Verfügung. 1948 - Kanzleigründung in Kassel durch RA Dr. Manfred Tolkmitt 1962 - Sozietät mit RA Wolf-Dietrich Tolkmitt 1966 - Tod des Kanzleigründers und Übernahme der Kanzlei 1967 - Notariatskanzlei 1993 - Kanzleiwechsel nach Kassel-Wilhelmshöhe 2000 - Sozietät mit RA von der Osten-Sacken 2005 - Sozietätserweiterung mit RA Schmid und RA Neugebauer 2008 - Erweiterung der tätigen Rechtsanwälte um RA Mattis

Anwalt für Verkehrsrecht in Kassel

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner, der auch über den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht verfügt, in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und und kümmert sich kompetent um die Schadenabwicklung.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). Alles in allem empfiehlt es sich, einen erfahrenen und kompetenten Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu betrauen und sich hierzu umfassend beraten zu lassen

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Diplom-Jurist Stephan Schmid

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

- Geb. am 20. April 1975 in Kassel
- verheiratet
- 1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an
der Georgia-Augusta-Universität in Göttingen
- 2001 bis 2003 Referendariat im Landgerichtsbezirk
Kassel
- seit 2003 Zulassung als Anwalt und Tätigkeit in der
Kanzlei Dr. Tolkmitt & Partner
- seit 2005 Sozius in der Kanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen
- seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht
- seit 2010 Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mitgliedschaften:

- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV


Veröffentlichungen:

- Anspruchsteller trägt grundsätzlich Beweislast für
schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals bei
einem Unfall im Heim, VersR 2005, Seite 1539
- Schadenminderungspflicht des Geschädigten bei

Abrechnungsverlangen auf Basis eines Kostenvoranschlags einer nicht markengebundenen
Fachwerkstatt, VersR 2008, Seite 657
schmid@drtolkmitt.de

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Kassel

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Philosophie Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tolkmitt, Mattis und Kollegen hat sich vornehmlich auf die Gebiete des Versicherungs-, Verkehrs- und Schadensersatzrecht spezialisiert. Hier bestehen mehrere Fachanwaltschaften im Bereich des Versicherungs- und Verkehrsrechts. Für die Erlangung solcher Fachanwaltschaften ist sowohl der Nachweis überdurchschnittlicher theoretischer Kenntnisse (Fachanwaltslehrgang mit schriftlichen Prüfungen), als auch der Nachweis der Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet notwendig. Der Titel „Fachanwalt“ garantiert somit ein hohes Maß an Fachkompetenz im jeweiligen Rechtsgebiet, welche sich auch in der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern stets auf’s Neue zeigt und bewährt. Die Fokussierung auf nur wenige Rechtsgebiete ist auch notwendig, da aufgrund der Fülle gesetzlicher Reglungen, deren ständigen Änderungen und gerichtlicher Entscheidungen sowie der vertraglichen Bedingungswerke der Versicherer (sog. Versicherungsbedingungen) nur eine ständige Beschäftigung mit dieser speziellen Materie Erfolg garantiert. Über diese Spezialisierung hinaus wird jedoch zusätzlich ein breit gefächertes Beratungsfeld für die Mandanten angeboten. So sind das allgemeine Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kapitalanlagerecht und das Handels-/Gesellschaftsrecht weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei. Eine besondere Dienstleistung ist die Inkassotätigkeit insbesondere für gewerbliche Mandanten. Offene Forderungen werden in der Regel zügig zur Titulierung gebracht und im Anschluss im Bedarfsfalle selbstständig im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Das Ziel der Kanzlei Dr. Tolkmitt, Mattis & Kollegen ist es, den Mandanten in jedem Verfahrensstadium rechtlich qualifiziert und kompetent zu beraten und zu unterstützen, damit das für den Mandanten optimale Ergebnis erzielt werden kann. Profitieren Sie von unserer Qualifikation, unseren Erfahrungen und unserer konsequenten Spezialisierung! Kooperationspartner Durch die langjährige intensive Zusammenarbeit mit einem Versicherer hat sich ein erstklassiges Knowhow im Versicherungs-und Verkehrsrecht entwickelt, welches auch zu einer bundesweiten Tätigkeit der Rechtanwälte von Dr. Tolkmitt, Mattis & Kollegen geführt hat. Mittlerweile werden mehrere Versicherer in ganz Deutschland vertreten. Darüber hinaus bestehen mit einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherern Kooperationsabkommen, die es dem Mandanten ermöglichen, auch kurzfristig Besprechungstermine zu erhalten. Schließlich besteht ein deutschlandweites enges Netzwerk mit anderen Kanzleien, die im Bedarfsfall eine kompetente Terminsvertretung an auswärtigen Gerichten und einen regen fachlichen Austausch gewährleisten. Historie Die Anwaltskanzlei Dr. Tolkmitt, Mattis & Kollegen wurde 1948 von Rechtsanwalt Dr. Tolkmitt sen. in Kassel gegründet, die dessen Sohn Dr. Wolf-Dietrich Tolkmitt von 1962 bis 2001 weitergeführt hat. Seit 2000 bestand eine Sozietät mit Rechtsanwalt Heinrich von der Osten-Sacken. Dr. Tolkmitt ist mittlerweile aus Altersgründen aus dem aktiven Kanzleibetrieb ausgeschieden. Die Kanzlei wird durch die Rechtsanwälte Heinrich von der Osten-Sacken, Michael Neugebauer und Stephan Schmid fortgeführt. Seit Mitte 2008 ist Rechtsanwalt Manfred Mattis, der seinerseits auf eine über zwanzigjährige Berufserfahrung zurückblicken kann, in der Kanzlei tätig. Die Kanzleiräume liegen in unmittelbarer Nähe zum ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Dadurch sind sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Für Mandanten stehen ausreichend Parkplätze in der Umgebung zur Verfügung. 1948 - Kanzleigründung in Kassel durch RA Dr. Manfred Tolkmitt 1962 - Sozietät mit RA Wolf-Dietrich Tolkmitt 1966 - Tod des Kanzleigründers und Übernahme der Kanzlei 1967 - Notariatskanzlei 1993 - Kanzleiwechsel nach Kassel-Wilhelmshöhe 2000 - Sozietät mit RA von der Osten-Sacken 2005 - Sozietätserweiterung mit RA Schmid und RA Neugebauer 2008 - Erweiterung der tätigen Rechtsanwälte um RA Mattis

Anwalt für Verkehrsrecht in Kassel

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner, der auch über den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht verfügt, in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und und kümmert sich kompetent um die Schadenabwicklung.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). Alles in allem empfiehlt es sich, einen erfahrenen und kompetenten Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu betrauen und sich hierzu umfassend beraten zu lassen

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.