Dipl.-iur. (Univ. Kiel) Wulf Varchmin

24145 Kiel

Anwaltsprofil

Bußgeldrecht / Verkehrsstrafrecht


Sie sind geblitzt worden? Wirft man Ihnen Fahren unter Alkohol oder Drogen oder einen sonstigen Verstoß vor? Drohen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder gar ein Fahrerlaubnisentzug? Ermittelt man wegen einer verkehrsrechtlichen Straftat gegen Sie?


Unfallschadenabwicklung


Wurden Sie in einen Unfall verwickelt? Haben Sie einen Sachschaden und / oder Personenschaden erlitten? Wollen Sie Ansprüche auf Schadenersatz und / oder Schmerzensgeld geltend machen? Verweigert die Versicherung bereits ganz oder teilweise die Zahlung?


Profitieren Sie frühzeitig von anwaltlicher Hilfe !


Rechtsanwalt Wulf Varchmin aus Kiel-Wellsee hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch! Zögern Sie nicht und nehmen so früh wie möglich Kontakt auf.


Denn bei Unfall, Bußgeld, Punkten, Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug sowie Verkehrsstrafsachen gilt es frühzeitig zu reagieren, um die vorhandenen Möglichkeiten optimal für sich nutzen zu können.


Verwenden Sie dazu einfach die auf der rechten Seite befindlichen kostenlosen Anfragemöglichkeiten unter


                                                    "Bußgeld melden"


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                                                "Kostenlos anfragen"


mit den dort hinterlegten Formularen oder vereinbaren einen kurzfristigen / flexiblen Termin telefonisch unter


                                                  0431 / 55 685 - 425


                                                  0431 / 55 685 - 405


                                                  0431 / 260 988 - 32

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Varchmin befindet sich verkehrsgünstig gelegen in der Segeberger Landstraße 81 in 24145 Kiel im Erdgeschoß des dortigen Ärzte- und Apothekerhauses Kiel-Wellsee.

Die Lage unmittelbar an der Segeberger Landstraße ermöglicht sowohl von der Bundesstraße 76 als auch vom Wellseedamm aus eine schnelle und bequeme Anfahrt.

Die Segeberger Landstraße stellt dabei eine Verbindung zwischen der Bundesstraße 76 und dem Wellseedamm, an dem eines der größten Industriegebiete der Region liegt, her.

Kostenfreie Parkplätze befinden sich direkt neben dem Gebäude. Die Buslinien 900, 901, 902S halten vor dem Haus an der Haltestelle Buschkoppel.


Anwalt 

Rechtsanwalt Varchmin studierte Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Er ist Mitglied im Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Kiel e.V. und im DAV (Deutscher Anwaltverein). Innerhalb des DAV hat er sich den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht angeschlossen.

Er nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil und bildet sich ebenso anhand von Fachzeitschriften und Fachliteratur fort.

So erhalten Sie in vielen Rechtsgebieten von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung umfassende rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung. Gerichtlich werden Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Gerichten der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit vertreten.

Bußgeldrecht / Verkehrsstrafrecht

Unverhofft kommt oft !

Ganz unverhofft gerät man in eine Verkehrskontrolle oder wird nach einem Verkehrsunfall mit einem bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Tatvorwurf konfrontiert.

Im Bußgeldrecht geht es dann meist um Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wegen Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstößen sowie wegen Fahren unter geringfügigem Einfluß von Alkohol und Drogen, sog. Ordnungswidrigkeiten. Nicht selten kommt es in der Folge auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Im Verkehrsstrafrecht geht es um die über bloße Ordnungswidrigkeiten hinausgehenden Verkehrsverstöße, etwa Fahren unter mehr als nur geringfügigem Einfluß von Alkohol und Drogen sowie sonstige schwere Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. Die Folge können ganz erhebliche Sanktionen sein, die von Fahrverboten, der Entziehung der Fahrerlaubnis über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen gehen können.

Was ist zu tun ?

Schweigen !

Unabhängig vom Tatvorwurf haben Sie das Recht zum Schweigen, welches Sie unbedingt beanspruchen sollten. So werden übereilte Äußerungen zur Sache vermieden, deren spätere Korrektur häufig nicht erfolgreich ist. Schließlich haben Sie auch das Recht, jederzeit einen Anwalt hinzuzuziehen, um sich sachgerecht verteidigen zu können.

Fristen beachten !

Unabhängig davon, ob Sie lediglich einen Anhörungsbogen, eine polizeiliche Vorladung, einen Bußgeldbescheid, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, müssen in jedem Fall die aus ihnen ersichtlichen Fristen beachtet werden, sonst drohen regelmäßig nicht mehr zu korrigierende Rechtsnachteile.


In jedem Fall sollten Sie z.B. einen Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen, sondern diesen überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Punkt oder ein Fahrverbot droht. Bitte beachten Sie, daß der Entzug der Fahrerlaubnis seit 01.05.2014 nicht erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei 8 Punkten erfolgen wird. Somit wiegen die damals wie heute mit „nur“ einem Punkt bewerteten leichten Verkehrsverstöße jetzt besonders schwer.

Anwalt fragen !

Sie vereinbaren mit uns entweder telefonisch einen Termin unter einer der o.g. Telefonnummern oder Sie nutzen rund um die Uhr eines der o.g. Formulare. Ein Verkehrsanwalt setzt sich mit Ihnen umgehend in Verbindung und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Unfallschadenabwicklung

Ein plötzlicher Unfall ?

Ganz plötzlich kommt es zum Verkehrsunfall. Schön, wenn man keine Schuld hat und dies auch allen Beteiligten klar ist. Oft ist die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufzukommen hat, aber nicht so einfach zu beantworten. Selbst bei eigentlich klaren Sachverhalten, etwa beim klassischen Auffahrunfall, gibt es immer wieder Streit. Oft will die gegnerische Haftpflichtversicherung aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht zahlen. Lassen Sie sich das nicht gefallen, sondern nehmen Ihre Rechte von Anfang an konsequent wahr.

Was steht Ihnen zu ?

Als geschädigte Person stehen Ihnen z.B. folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht sofort und unmittelbar einen Verkehrsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu beauftragen.
  • Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
  • Sie haben Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
  • Sie haben bei Personenschäden regelmäßig Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
  • Sie haben bei Personenschäden regelmäßig Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

Was ist zu tun ?

Anwalt fragen !

Sie vereinbaren mit uns entweder telefonisch einen Termin unter einer der o.g. Telefonnummern oder Sie nutzen rund um die Uhr eines der o.g. Formulare. Ein Verkehrsanwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Er meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Kosten ?

Ihnen selbst als geschädigte Person entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstatten die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

Bußgeldrecht / Verkehrsstrafrecht


Sie sind geblitzt worden? Wirft man Ihnen Fahren unter Alkohol oder Drogen oder einen sonstigen Verstoß vor? Drohen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder gar ein Fahrerlaubnisentzug? Ermittelt man wegen einer verkehrsrechtlichen Straftat gegen Sie?


Unfallschadenabwicklung


Wurden Sie in einen Unfall verwickelt? Haben Sie einen Sachschaden und / oder Personenschaden erlitten? Wollen Sie Ansprüche auf Schadenersatz und / oder Schmerzensgeld geltend machen? Verweigert die Versicherung bereits ganz oder teilweise die Zahlung?


Profitieren Sie frühzeitig von anwaltlicher Hilfe !


Rechtsanwalt Wulf Varchmin aus Kiel-Wellsee hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch! Zögern Sie nicht und nehmen so früh wie möglich Kontakt auf.


Denn bei Unfall, Bußgeld, Punkten, Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug sowie Verkehrsstrafsachen gilt es frühzeitig zu reagieren, um die vorhandenen Möglichkeiten optimal für sich nutzen zu können.


Verwenden Sie dazu einfach die auf der rechten Seite befindlichen kostenlosen Anfragemöglichkeiten unter


                                                    "Bußgeld melden"


                                              "Unfallschaden melden"


                                                "Kostenlos anfragen"


mit den dort hinterlegten Formularen oder vereinbaren einen kurzfristigen / flexiblen Termin telefonisch unter


                                                  0431 / 55 685 - 425


                                                  0431 / 55 685 - 405


                                                  0431 / 260 988 - 32

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Varchmin befindet sich verkehrsgünstig gelegen in der Segeberger Landstraße 81 in 24145 Kiel im Erdgeschoß des dortigen Ärzte- und Apothekerhauses Kiel-Wellsee.

Die Lage unmittelbar an der Segeberger Landstraße ermöglicht sowohl von der Bundesstraße 76 als auch vom Wellseedamm aus eine schnelle und bequeme Anfahrt.

Die Segeberger Landstraße stellt dabei eine Verbindung zwischen der Bundesstraße 76 und dem Wellseedamm, an dem eines der größten Industriegebiete der Region liegt, her.

Kostenfreie Parkplätze befinden sich direkt neben dem Gebäude. Die Buslinien 900, 901, 902S halten vor dem Haus an der Haltestelle Buschkoppel.


Anwalt 

Rechtsanwalt Varchmin studierte Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Er ist Mitglied im Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Kiel e.V. und im DAV (Deutscher Anwaltverein). Innerhalb des DAV hat er sich den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht angeschlossen.

Er nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil und bildet sich ebenso anhand von Fachzeitschriften und Fachliteratur fort.

So erhalten Sie in vielen Rechtsgebieten von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung umfassende rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung. Gerichtlich werden Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Gerichten der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit vertreten.

Bußgeldrecht / Verkehrsstrafrecht

Unverhofft kommt oft !

Ganz unverhofft gerät man in eine Verkehrskontrolle oder wird nach einem Verkehrsunfall mit einem bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Tatvorwurf konfrontiert.

Im Bußgeldrecht geht es dann meist um Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wegen Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstößen sowie wegen Fahren unter geringfügigem Einfluß von Alkohol und Drogen, sog. Ordnungswidrigkeiten. Nicht selten kommt es in der Folge auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Im Verkehrsstrafrecht geht es um die über bloße Ordnungswidrigkeiten hinausgehenden Verkehrsverstöße, etwa Fahren unter mehr als nur geringfügigem Einfluß von Alkohol und Drogen sowie sonstige schwere Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. Die Folge können ganz erhebliche Sanktionen sein, die von Fahrverboten, der Entziehung der Fahrerlaubnis über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen gehen können.

Was ist zu tun ?

Schweigen !

Unabhängig vom Tatvorwurf haben Sie das Recht zum Schweigen, welches Sie unbedingt beanspruchen sollten. So werden übereilte Äußerungen zur Sache vermieden, deren spätere Korrektur häufig nicht erfolgreich ist. Schließlich haben Sie auch das Recht, jederzeit einen Anwalt hinzuzuziehen, um sich sachgerecht verteidigen zu können.

Fristen beachten !

Unabhängig davon, ob Sie lediglich einen Anhörungsbogen, eine polizeiliche Vorladung, einen Bußgeldbescheid, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, müssen in jedem Fall die aus ihnen ersichtlichen Fristen beachtet werden, sonst drohen regelmäßig nicht mehr zu korrigierende Rechtsnachteile.


In jedem Fall sollten Sie z.B. einen Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen, sondern diesen überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Punkt oder ein Fahrverbot droht. Bitte beachten Sie, daß der Entzug der Fahrerlaubnis seit 01.05.2014 nicht erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei 8 Punkten erfolgen wird. Somit wiegen die damals wie heute mit „nur“ einem Punkt bewerteten leichten Verkehrsverstöße jetzt besonders schwer.

Anwalt fragen !

Sie vereinbaren mit uns entweder telefonisch einen Termin unter einer der o.g. Telefonnummern oder Sie nutzen rund um die Uhr eines der o.g. Formulare. Ein Verkehrsanwalt setzt sich mit Ihnen umgehend in Verbindung und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Unfallschadenabwicklung

Ein plötzlicher Unfall ?

Ganz plötzlich kommt es zum Verkehrsunfall. Schön, wenn man keine Schuld hat und dies auch allen Beteiligten klar ist. Oft ist die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufzukommen hat, aber nicht so einfach zu beantworten. Selbst bei eigentlich klaren Sachverhalten, etwa beim klassischen Auffahrunfall, gibt es immer wieder Streit. Oft will die gegnerische Haftpflichtversicherung aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht zahlen. Lassen Sie sich das nicht gefallen, sondern nehmen Ihre Rechte von Anfang an konsequent wahr.

Was steht Ihnen zu ?

Als geschädigte Person stehen Ihnen z.B. folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht sofort und unmittelbar einen Verkehrsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu beauftragen.
  • Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
  • Sie haben Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
  • Sie haben bei Personenschäden regelmäßig Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
  • Sie haben bei Personenschäden regelmäßig Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

Was ist zu tun ?

Anwalt fragen !

Sie vereinbaren mit uns entweder telefonisch einen Termin unter einer der o.g. Telefonnummern oder Sie nutzen rund um die Uhr eines der o.g. Formulare. Ein Verkehrsanwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Er meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Kosten ?

Ihnen selbst als geschädigte Person entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstatten die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.