Michael Böhler

78462 Konstanz

Anwaltsprofil

Jahrgang 1976
Abitur 1996
Wehrdienst
1997-2003 Studium an der Universität Konstanz
2003-2005 Referendariat in Rottweil, Sigmaringen, Konstanz
seit 2005 Rechtsanwalt

Regelmäßige Fortbildungen im Verkehrsrecht

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Freiburg

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Dotterweich & Böhler Bürogemeinschaft

Es hat gekracht! Was ist jetzt zu veranlassen? Ich war noch nie beim Anwalt! Es ist oftmals so, dass unsere Arbeit direkt nach einem Unfall ansetzt: Bevor Sie sich in widersprüchliche Aussagen verstricken, können Sie direkt auf Ihren Anwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn mit Ihrem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bewegen Sie sich von Anfang an auf rechtssicherem Terrain. So helfen wir Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen. Wir sagen Ihnen, welche Schadenersatzansprüche Ihnen realistisch zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung oder der des Unfallgegners kompetent und vollständig durchsetzen können. Seien Sie auf der Hut vor angeblich selbstlosen Unfallregulierungshelfern. Diese überrumpeln arglose Bürger mitunter und bewegen Sie zur Abtretung aller Ansprüche. Scheuen Sie sich nicht, anwaltlichen Rat einzuholen! Was brauche ich einen Anwalt, meine Werkstatt reguliert den Unfallschaden! Die Erfahrung zeigt: * Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. * Zudem werden mögliche Ihnen zustehende Ansprüche erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar: Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden z. B. Haushaltsführungskosten zustehen? In Ihrer Autoreparaturwerkstatt etwa wird Ihnen niemand dabei helfen, eine sog. „verdeckte Schadensspitze“ und viele andere Positionen, die nur dem verkehrsrechtlich geschulten Anwalt bekannt sind, geltend zu machen. Aber eine Versicherung kann einen Unfall doch bestimmt abwickeln? Die meisten Versicherungsmitarbeiter sind keine juristischen Profis, die mit den Details der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut sind. Sie folgen den Regulierungsrichtlinien ihres Arbeitgebers. Selbst wenn Sie einmal an einen juristisch kompetenten Sachbearbeiter geraten sollten, liegt genau hier ein weiteres Problem: Nur Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen unabhängig! Wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein unkompliziertes „modernes Schadensmanagement" und „Unfallpartnerschaft" verspricht, sollten Sie immer bedenken: Die Versicherung steht auf der anderen Seite! Es geht um das Geld der Versicherung, das diese natürlich sparen will! Wer gibt schon gerne das eigene Geld für andere aus? Ihr Auftrag an uns spart Ihnen bares Geld! Aber der Anwalt will doch sicher einen guten Anteil an diesem Geld? Grundsätzlich muss – bis auf seltene Ausnahmefälle – der Verursacher des Verkehrsunfalls respektive dessen Versicherer die Anwaltskosten übernehmen. Selbst wenn einer unserer Anwälte Ihnen als Mandant von der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Aussichtslosigkeit abraten muss, bleiben die Kosten überschaubar. Und wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über solche Kosten ohnehin keine Gedanken machen. Wie kann ich eigentlich herausfinden, wie hoch der Schaden ist? Es steht Ihnen frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung von Schadenumfang und –höhe und zur Beweissicherung einzuschalten. Diese Kosten sind vom Schädiger zu erstatten! Vorsicht: Dies gilt nicht für Bagatellschäden (bis etwa € 1000,-), denn hier stehen ausnahmsweise die Kosten für den Sachverständigen in einem Missverhältnis zum entstandenen Schaden. Ich bin doch selber schuld, ein Anwalt kostet jetzt nur noch mehr! Ein Beratungsgespräch mit uns empfiehlt sich übrigens auch bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen, wenn es um die Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung geht oder bei Streitigkeiten mit der Unfallversicherung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Konstanz

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

Jahrgang 1976
Abitur 1996
Wehrdienst
1997-2003 Studium an der Universität Konstanz
2003-2005 Referendariat in Rottweil, Sigmaringen, Konstanz
seit 2005 Rechtsanwalt

Regelmäßige Fortbildungen im Verkehrsrecht

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Freiburg

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Dotterweich & Böhler Bürogemeinschaft

Es hat gekracht! Was ist jetzt zu veranlassen? Ich war noch nie beim Anwalt! Es ist oftmals so, dass unsere Arbeit direkt nach einem Unfall ansetzt: Bevor Sie sich in widersprüchliche Aussagen verstricken, können Sie direkt auf Ihren Anwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn mit Ihrem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bewegen Sie sich von Anfang an auf rechtssicherem Terrain. So helfen wir Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen. Wir sagen Ihnen, welche Schadenersatzansprüche Ihnen realistisch zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung oder der des Unfallgegners kompetent und vollständig durchsetzen können. Seien Sie auf der Hut vor angeblich selbstlosen Unfallregulierungshelfern. Diese überrumpeln arglose Bürger mitunter und bewegen Sie zur Abtretung aller Ansprüche. Scheuen Sie sich nicht, anwaltlichen Rat einzuholen! Was brauche ich einen Anwalt, meine Werkstatt reguliert den Unfallschaden! Die Erfahrung zeigt: * Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. * Zudem werden mögliche Ihnen zustehende Ansprüche erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar: Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden z. B. Haushaltsführungskosten zustehen? In Ihrer Autoreparaturwerkstatt etwa wird Ihnen niemand dabei helfen, eine sog. „verdeckte Schadensspitze“ und viele andere Positionen, die nur dem verkehrsrechtlich geschulten Anwalt bekannt sind, geltend zu machen. Aber eine Versicherung kann einen Unfall doch bestimmt abwickeln? Die meisten Versicherungsmitarbeiter sind keine juristischen Profis, die mit den Details der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut sind. Sie folgen den Regulierungsrichtlinien ihres Arbeitgebers. Selbst wenn Sie einmal an einen juristisch kompetenten Sachbearbeiter geraten sollten, liegt genau hier ein weiteres Problem: Nur Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen unabhängig! Wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein unkompliziertes „modernes Schadensmanagement" und „Unfallpartnerschaft" verspricht, sollten Sie immer bedenken: Die Versicherung steht auf der anderen Seite! Es geht um das Geld der Versicherung, das diese natürlich sparen will! Wer gibt schon gerne das eigene Geld für andere aus? Ihr Auftrag an uns spart Ihnen bares Geld! Aber der Anwalt will doch sicher einen guten Anteil an diesem Geld? Grundsätzlich muss – bis auf seltene Ausnahmefälle – der Verursacher des Verkehrsunfalls respektive dessen Versicherer die Anwaltskosten übernehmen. Selbst wenn einer unserer Anwälte Ihnen als Mandant von der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Aussichtslosigkeit abraten muss, bleiben die Kosten überschaubar. Und wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über solche Kosten ohnehin keine Gedanken machen. Wie kann ich eigentlich herausfinden, wie hoch der Schaden ist? Es steht Ihnen frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung von Schadenumfang und –höhe und zur Beweissicherung einzuschalten. Diese Kosten sind vom Schädiger zu erstatten! Vorsicht: Dies gilt nicht für Bagatellschäden (bis etwa € 1000,-), denn hier stehen ausnahmsweise die Kosten für den Sachverständigen in einem Missverhältnis zum entstandenen Schaden. Ich bin doch selber schuld, ein Anwalt kostet jetzt nur noch mehr! Ein Beratungsgespräch mit uns empfiehlt sich übrigens auch bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen, wenn es um die Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung geht oder bei Streitigkeiten mit der Unfallversicherung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Konstanz

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.