Thomas Plaschil

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 04179 Leipzig

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Thomas Plaschil aus Leipzig hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Sachsen

Fachanwaltschaften

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Ich bin u.a. spezialisiert auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht und darf durch den Nachweis besonderer Qualifikation den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" führen. Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Verkehrszivilrecht, insbesondere zu Fragen der Haftung nach Unfällen und zu Verträgen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen (Kaufvertrag, Reparaturvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag, etc.); Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht), Kasko-u. Teilkaskoversicherung sowie Personenversicherungen (z.B. Unfallversicherung); Verkehrsstrafrecht; Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht; Fahrerlaubnisrecht (Verkehrsverwaltungsrecht; z.B. Kraftfahreignung [MPU] und KfZ-Zulassung); Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung; Begutachtung von Personen- und Sachschäden. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Freiberufler und Firmen, insbesondere an alle Kraftfahrer, Radfahrer, Fußgänger, Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige sowie an Behörden. Ihr Fall erfordert eine individuelle Betrachtung und effiziente, kostenoptimale Lösung. Ich biete Ihnen nach Ihrer umfassenden Darstellung des Falls eine sorgfältige Analyse, kompetente Beartung und konsequent juristischen Beistand. Ziel meiner Tätigkeit ist, für Ihr Rechtsproblem in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, die Sie überzeugende, interessensgerechte und nachhaltige Lösung zu erreichen. Auch in anderen Rechtsgebieten biete ich Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung. Überzeugen Sie sich! Tel: 0341.49 57 110 Fax: 0341.49 57 111 mail: plaschil@kanzlei-plaschil.de web: www.kanzlei-plaschil.de

Anwalt für Verkehrsrecht in Leipzig

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Thomas Plaschil

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 4179 Leipzig

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Sachsen

Fachanwaltschaften

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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Ich bin u.a. spezialisiert auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht und darf durch den Nachweis besonderer Qualifikation den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" führen. Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Verkehrszivilrecht, insbesondere zu Fragen der Haftung nach Unfällen und zu Verträgen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen (Kaufvertrag, Reparaturvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag, etc.); Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht), Kasko-u. Teilkaskoversicherung sowie Personenversicherungen (z.B. Unfallversicherung); Verkehrsstrafrecht; Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht; Fahrerlaubnisrecht (Verkehrsverwaltungsrecht; z.B. Kraftfahreignung [MPU] und KfZ-Zulassung); Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung; Begutachtung von Personen- und Sachschäden. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Freiberufler und Firmen, insbesondere an alle Kraftfahrer, Radfahrer, Fußgänger, Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige sowie an Behörden. Ihr Fall erfordert eine individuelle Betrachtung und effiziente, kostenoptimale Lösung. Ich biete Ihnen nach Ihrer umfassenden Darstellung des Falls eine sorgfältige Analyse, kompetente Beartung und konsequent juristischen Beistand. Ziel meiner Tätigkeit ist, für Ihr Rechtsproblem in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, die Sie überzeugende, interessensgerechte und nachhaltige Lösung zu erreichen. Auch in anderen Rechtsgebieten biete ich Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung. Überzeugen Sie sich! Tel: 0341.49 57 110 Fax: 0341.49 57 111 mail: plaschil@kanzlei-plaschil.de web: www.kanzlei-plaschil.de

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.