Andreas Philipps

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 68161 Mannheim

Anwaltsprofil

Vita:


geboren 1956 in Heidelberg
aufgewachsen in Ludwigshafen
Abitur am Carl - Bosch - Gymnasium, Ludwigshafen
Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Ruprechts-Karls-Universität in Heidelberg
Referendariat am Landgericht Mannheim, Oberfinanzdirektion Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe
verheiratet, zwei Kinder
Tennis, Skifahren, Bergwandern, Joggen

beruflicher Werdegang:

Zulassungen als Anwalt bei den Langerichten Mannheim und Heidelberg im Dezember 1986
Eintritt in die (seit 1956) in der Familie geführte Kanzlei im Dezember 1986
Sozius der Kanzlei seit 1989
Zulassung beim Oberlandesgericht Karlsruhe im Jahre 1991

Fachanwalt für Verkehrsrecht
weitere Fachanwaltslehrgänge im Steuerrecht und Arbeitsrecht
Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht)
Mitgliedschaften und Mitarbeit in den Arbeitsgemeinschaften des Mannheimer Anwaltsvereins (Verkehrsrecht - Vorsitz- , Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie Steuerrecht)
Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft (Veranstalter des Verkehrsgerichtstags in Goslar)
Schwacke-Vertragsanwalt
Mitglied im GDV-Netz (Schadensnetz der Versicherungswirtschaft)

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Karlsruhe

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Avis Vertrauensanwalt

Kanzleiprofil

Philipps Rechtsanwälte

Wir bieten Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung mit den Schwerpunkten Verkehrs-, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Arbeitsrecht Bankrecht Gesellschaftsrecht ziviles Baurecht RAin Becker: Familienrecht / Scheidungen, Mietrecht, Erb-, Betreuungs- und Vorsorgevollmachtsrecht Arzt- und Arzthaftpflichtrecht durch zwei Rechtsanwälte, unterstützt von einem durch langjährige Tätigkeit geschultem Mitarbeiterteam.

Anwalt für Verkehrsrecht in Mannheim

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Andreas Philipps

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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geboren 1956 in Heidelberg
aufgewachsen in Ludwigshafen
Abitur am Carl - Bosch - Gymnasium, Ludwigshafen
Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Ruprechts-Karls-Universität in Heidelberg
Referendariat am Landgericht Mannheim, Oberfinanzdirektion Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe
verheiratet, zwei Kinder
Tennis, Skifahren, Bergwandern, Joggen

beruflicher Werdegang:

Zulassungen als Anwalt bei den Langerichten Mannheim und Heidelberg im Dezember 1986
Eintritt in die (seit 1956) in der Familie geführte Kanzlei im Dezember 1986
Sozius der Kanzlei seit 1989
Zulassung beim Oberlandesgericht Karlsruhe im Jahre 1991

Fachanwalt für Verkehrsrecht
weitere Fachanwaltslehrgänge im Steuerrecht und Arbeitsrecht
Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht)
Mitgliedschaften und Mitarbeit in den Arbeitsgemeinschaften des Mannheimer Anwaltsvereins (Verkehrsrecht - Vorsitz- , Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie Steuerrecht)
Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft (Veranstalter des Verkehrsgerichtstags in Goslar)
Schwacke-Vertragsanwalt
Mitglied im GDV-Netz (Schadensnetz der Versicherungswirtschaft)

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Karlsruhe

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Avis Vertrauensanwalt

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Anwalt für Verkehrsrecht in Mannheim

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.