Alexander Biernacki

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 07607 Eisenberg

Anwaltsprofil

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel legte ich meine erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt ab. Es schloss sich der juristische Vorbereitungsdienst im Freistaat Thüringen an. Ich war u.a. am Landgericht Gera und dem Amtsgericht Apolda in Strafsachen tätig.

Ebenso setzte ich meine Ausbildung durch mehrere Studienaufenthalte, u.a. an der Tongji Universität Shanghai und der Latvijas Universitate Riga, fort. Die zweite juristische Staatsprüfung habe ich vor dem Justizministerium des Freistaats Thüringen abgelegt.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich Verkehrsrecht. Ich habe mich auf die hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete spezialisiert:
Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen
Verkehrszivilrecht (Unfallregulierung, Gewährleistungsrecht etc.)
Verkehrsverwaltungrecht (Führerscheinrecht, MPU etc.)

Mitgliedschaften:
Naumburger Anwaltverein e.V.
Deutscher Anwaltverein DAV
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Landes Sachsen-Anhalt

Fachanwaltschaften

  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Meine Kanzlei hat sich als kompetenter Ansprechpartner im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen für den gesamten Burgenlandkreis und den Saale-Holzland-Kreis etabliert. Für alle rechtlichen Fragen rund um dem Straßenverkehr bin ich Ihr Ansprechtpartner. In Zusammenarbeit mit einem Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte übernehme ich die bundesweite Vertretung Ihrer Interessen. Stetige Fortbildung, ein hoher Spezialisierungsgrad und moderne Kommunikationstechnik sichern dabei die höchstmögliche Qualität der Rechtsberatung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Eisenberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in meinem Büro gerne telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über den Unfallfragebogen 2. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.

Alexander Biernacki

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 7607 Eisenberg

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel legte ich meine erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt ab. Es schloss sich der juristische Vorbereitungsdienst im Freistaat Thüringen an. Ich war u.a. am Landgericht Gera und dem Amtsgericht Apolda in Strafsachen tätig.

Ebenso setzte ich meine Ausbildung durch mehrere Studienaufenthalte, u.a. an der Tongji Universität Shanghai und der Latvijas Universitate Riga, fort. Die zweite juristische Staatsprüfung habe ich vor dem Justizministerium des Freistaats Thüringen abgelegt.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich Verkehrsrecht. Ich habe mich auf die hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete spezialisiert:
Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen
Verkehrszivilrecht (Unfallregulierung, Gewährleistungsrecht etc.)
Verkehrsverwaltungrecht (Führerscheinrecht, MPU etc.)

Mitgliedschaften:
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Deutscher Anwaltverein DAV
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ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.

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  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Landes Sachsen-Anhalt

Fachanwaltschaften

  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Meine Kanzlei hat sich als kompetenter Ansprechpartner im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen für den gesamten Burgenlandkreis und den Saale-Holzland-Kreis etabliert. Für alle rechtlichen Fragen rund um dem Straßenverkehr bin ich Ihr Ansprechtpartner. In Zusammenarbeit mit einem Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte übernehme ich die bundesweite Vertretung Ihrer Interessen. Stetige Fortbildung, ein hoher Spezialisierungsgrad und moderne Kommunikationstechnik sichern dabei die höchstmögliche Qualität der Rechtsberatung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Eisenberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in meinem Büro gerne telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über den Unfallfragebogen 2. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.