Jens Deumig

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 74821 Mosbach

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Jens Deumig aus Mosbach hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Karlsruhe

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Dr. Unglenk & Kollegen, Rechtsanwälte-Fachanwälte

Die Anwaltskanzlei Dr.Unglenk und Kollegen wurde 1979 von Rechtsanwalt Dr.Unglenk gegründet. Mit sieben Fachanwaltschaften, weiteren Spezialgebieten und einem Steuerberater gehört die Kanzlei zu den führenden Rechtsanwaltskanzleien im Landgerichtsbezirk Mosbach.

Rechtsanwalt Dr. Gerd Unglenk Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilien- und Baurecht, Scheidungsrecht.

Rechtsanwalt Jens Deumig Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwältin Sabine Weihe Fachanwältin für Arbeitsrecht  und Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwalt Holger Böhme Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt Carsten Engelhardt Fachanwalt für Familienrecht

Steuerberater Edith Unglenk, Dipl.-Finanzwirt (FH) Tätigkeitsschwerpunkte: Steuer- und Abgabenrecht insbesondere Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Steuerstrafrecht

Mehr über unsere Kanzlei erfahren Sie auf unserer Homepage:

www.radr-unglenk.de

 

Anwalt für Verkehrsrecht in Mosbach

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Jens Deumig

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 74821 Mosbach

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • Verkehrsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mitgliedschaften

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Dr. Unglenk & Kollegen, Rechtsanwälte-Fachanwälte

Die Anwaltskanzlei Dr.Unglenk und Kollegen wurde 1979 von Rechtsanwalt Dr.Unglenk gegründet. Mit sieben Fachanwaltschaften, weiteren Spezialgebieten und einem Steuerberater gehört die Kanzlei zu den führenden Rechtsanwaltskanzleien im Landgerichtsbezirk Mosbach.

Rechtsanwalt Dr. Gerd Unglenk Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilien- und Baurecht, Scheidungsrecht.

Rechtsanwalt Jens Deumig Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwältin Sabine Weihe Fachanwältin für Arbeitsrecht  und Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwalt Holger Böhme Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt Carsten Engelhardt Fachanwalt für Familienrecht

Steuerberater Edith Unglenk, Dipl.-Finanzwirt (FH) Tätigkeitsschwerpunkte: Steuer- und Abgabenrecht insbesondere Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Steuerstrafrecht

Mehr über unsere Kanzlei erfahren Sie auf unserer Homepage:

www.radr-unglenk.de

 

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.