Hans Modl

81543 München

Anwaltsprofil


  • Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot?

  • Sie sind bei einem Verkehrsunfall geschädigt worden?


Wir, Rechtsanwälte Modl & Coll., München, helfen Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.


Wenn Sie noch mehr über unsere Kanzlei wissen wollen, besuchen Sie unsere Homepage



  • ramodl.de


Gerne hören wir von Ihnen!


 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Unsere Anwaltskanzlei in München wurde 1984 gegründet. Wir sind hauptsächlich auf diversen Gebieten im Zivilrecht tätig, daneben auch im Strafrecht, insbesondere Verkehrsstrafrecht, und im Verwaltungsrecht (Gaststätten- und Gewerberecht u.a.).

Im Zivilrecht liegen unsere Schwerpunkte u.a. im Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Schadens- und Haftungsrecht, Vertragsrecht und Medizinrecht.

Anwalt für Verkehrsrecht in München

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit für Sie werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der Gegenseite Ihnen erstattet. D.h. Ihnen entstehen am Ende dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und die Unfallgegenseite Ihre Kosten voll erstattet.

Wir rechnen unsere Kosten in zivilrechtlichen Angelegenheiten (z.B: Schadensersatz wegen Unfallschäden) - wie allgemein üblich - auf der Basis des Gegenstandswertes gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und V V (amtliches Vergütungsverzeichnis zum RVG) ab. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen (hier bei schadenfix oder über unser entsprechendes Kontaktformular auf unserer Kanzlei-Webseite - Kontakt/Verkehrsunfall).

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen unverzüglich in Verbindung. Bei Zustandekommen eines Mandats melden wir Ihren Schaden in Ihrem Auftrag unverzüglich bei der gegnerischen Versicherung und holen den größtmöglichen Schadenersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

Mögliche Schadenspositionen:

  • Sie haben in der Regel das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
  • Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
  • Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen angemessenen Kosten zur Schadensbeseitigung (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten etc.)
  • Ihre eigenen Anwaltskosten
  • Bei Personenschäden: z.B. Schmerzensgeld.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben.

Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer muss Ihnen im Falle seiner Haftung die Kosten Ihres Anwalts erstatten, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Günstig ist, wenn Sie eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung haben, die Ihr Kostenrisiko bei der Geltendmachung Ihres Unfallschadens abdeckt. 

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Unsere Anwaltskanzlei in München wurde 1984 gegründet. Wir sind hauptsächlich auf diversen Gebieten im Zivilrecht tätig, daneben auch im Strafrecht, insbesondere Verkehrsstrafrecht, und im Verwaltungsrecht (Gaststätten- und Gewerberecht u.a.).

Im Zivilrecht liegen unsere Schwerpunkte u.a. im Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Schadens- und Haftungsrecht, Vertragsrecht und Medizinrecht.

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Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit für Sie werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der Gegenseite Ihnen erstattet. D.h. Ihnen entstehen am Ende dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und die Unfallgegenseite Ihre Kosten voll erstattet.

Wir rechnen unsere Kosten in zivilrechtlichen Angelegenheiten (z.B: Schadensersatz wegen Unfallschäden) - wie allgemein üblich - auf der Basis des Gegenstandswertes gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und V V (amtliches Vergütungsverzeichnis zum RVG) ab. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

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Was steht Ihnen zu

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Mögliche Schadenspositionen:

  • Sie haben in der Regel das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
  • Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
  • Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen angemessenen Kosten zur Schadensbeseitigung (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten etc.)
  • Ihre eigenen Anwaltskosten
  • Bei Personenschäden: z.B. Schmerzensgeld.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben.

Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer muss Ihnen im Falle seiner Haftung die Kosten Ihres Anwalts erstatten, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Günstig ist, wenn Sie eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung haben, die Ihr Kostenrisiko bei der Geltendmachung Ihres Unfallschadens abdeckt.