Peter Latz

66538 Neunkirchen

Anwaltsprofil

- Geboren am 17.04.1969 in Neunkirchen - Abitur 1988 am Gymnasium am Steinwald in Neunkirchen - Wehrdienst bis Ende 1989 - Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken bis 1996 - Referendariat von 1996 bis 1999 - Seit 18.10.99 selbständiger Rechtsanwalt in Neunkirchen - Seit 01.03.2003 in der Sozietät Jakob & Latz E-Mail: p.latz@jakob-latz.de

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Jakob wurde im 1949 von Dr. Johann Jakob gegründet. Sie gehört zu den ältesten Kanzleien in Neunkirchen. Im Jahr 1975 nahm Rechtsanwalt Günther Jakob seine Tätigkeit als Anwalt in der Kanzlei auf. Im März 1976 wurde das Team durch Rechtsanwalt Rolf Jakob verstärkt. Er verstarb nach kurzer schwerer Krankheit am 15.02.2003. Am 01.03.2003 trat Rechtsanwalt Peter Latz als Juniorpartner in die Kanzlei ein und es wurde die Kanzlei JAKOB & LATZ gegründet. Seit 01.05.07 arbeitet Rechtsanwalt Michael Jacob in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei JAKOB & LATZ zusammen. Unsere Anwaltskanzlei beschäftigt derzeit insgesamt 6 engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiter/innen und 2 Lehrlinge. Wir sind eine Allgemeinkanzlei mit Schwerpunkten im Zivil-, Arbeits- und Familienrecht. Aber auch in anderen Rechtsgebieten befinden Sie sich bei uns in guten, kompetenten Händen ( siehe Tätigkeitsschwerpunkte ).

Anwalt für Verkehrsrecht in Neunkirchen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen schnellen und profesionellen Internet-Dienst eingerichtet. Einfach ausfüllen und abschicken, wir kümmern uns um Sie. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung. Unsere Notfallhotline erreichen Sie unter 0163 8912000.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder füllen die Unfallbogen aus, rund um die Uhr, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. 2. Wir kümmern uns um alles, wir melden den Schaden bei der Versicherung und machen den Ihnen entstandenen Schaden vollumfänglich geltend. 3. Wir führen sämtlichen Schriftverkehr, sämtliche erforderlichen Telefonate, etc., Sie haben keinen Aufwand mehr in der Sache. Wir informieren Sie über alle Schritte. 4. Für Rückfragen stehen wir stets telefonisch oder per e- Mail zur Verfügung. 5. Ein persönlicher Kontak vor Ort ist nie erforderlich, als spielt die Entfernung zu Ihrem Wohnort keinerlei Rolle. Alles per Post, Telefon und e- Mail.

Ihre Rechte als Geschädigter:

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

- Geboren am 17.04.1969 in Neunkirchen - Abitur 1988 am Gymnasium am Steinwald in Neunkirchen - Wehrdienst bis Ende 1989 - Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken bis 1996 - Referendariat von 1996 bis 1999 - Seit 18.10.99 selbständiger Rechtsanwalt in Neunkirchen - Seit 01.03.2003 in der Sozietät Jakob & Latz E-Mail: p.latz@jakob-latz.de

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Jakob wurde im 1949 von Dr. Johann Jakob gegründet. Sie gehört zu den ältesten Kanzleien in Neunkirchen. Im Jahr 1975 nahm Rechtsanwalt Günther Jakob seine Tätigkeit als Anwalt in der Kanzlei auf. Im März 1976 wurde das Team durch Rechtsanwalt Rolf Jakob verstärkt. Er verstarb nach kurzer schwerer Krankheit am 15.02.2003. Am 01.03.2003 trat Rechtsanwalt Peter Latz als Juniorpartner in die Kanzlei ein und es wurde die Kanzlei JAKOB & LATZ gegründet. Seit 01.05.07 arbeitet Rechtsanwalt Michael Jacob in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei JAKOB & LATZ zusammen. Unsere Anwaltskanzlei beschäftigt derzeit insgesamt 6 engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiter/innen und 2 Lehrlinge. Wir sind eine Allgemeinkanzlei mit Schwerpunkten im Zivil-, Arbeits- und Familienrecht. Aber auch in anderen Rechtsgebieten befinden Sie sich bei uns in guten, kompetenten Händen ( siehe Tätigkeitsschwerpunkte ).

Anwalt für Verkehrsrecht in Neunkirchen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen schnellen und profesionellen Internet-Dienst eingerichtet. Einfach ausfüllen und abschicken, wir kümmern uns um Sie. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung. Unsere Notfallhotline erreichen Sie unter 0163 8912000.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder füllen die Unfallbogen aus, rund um die Uhr, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. 2. Wir kümmern uns um alles, wir melden den Schaden bei der Versicherung und machen den Ihnen entstandenen Schaden vollumfänglich geltend. 3. Wir führen sämtlichen Schriftverkehr, sämtliche erforderlichen Telefonate, etc., Sie haben keinen Aufwand mehr in der Sache. Wir informieren Sie über alle Schritte. 4. Für Rückfragen stehen wir stets telefonisch oder per e- Mail zur Verfügung. 5. Ein persönlicher Kontak vor Ort ist nie erforderlich, als spielt die Entfernung zu Ihrem Wohnort keinerlei Rolle. Alles per Post, Telefon und e- Mail.

Ihre Rechte als Geschädigter:

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.