Gabriele Friess-Sommer

90489 Nürnberg

Anwaltsprofil

Berufliche Entwicklung

• 2. juristisches Staatsexamen 1984
• 6-jährige Tätigkeit im Kreditbereich einer deutsche Großbank
• Eigene Kanzlei in Berlin (1989-1991) mit regelmäßiger Notariatsvertretung
• kontinuierliche Fortbildung in Mietrecht, Erbrecht und Mediation
• Fachanwältin für Verkehrsrecht in Vorbereitung

* * * * *

Mitglied in:

• Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Dt. Anwaltsverein)
• Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
• Deutscher Juristinnenbund e.V.
• Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Nürnberg

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Wir vertreten Sie aussergerichtlich und gerichtlich. Wir erarbeiten mit Ihnen Lösungen. Wir beraten und gestalten. Speziell zum Thema "Verkehrs- und Unfallrecht" Der Straßenverkehr ist eine aufregende Sache, gelegentlich auch nervig und ärgerlich. Dies gilt besonders im Falle eines Unfalls. Sie sind verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und Ihre persönlichen Daten den Unfallbeteiligten oder der Polizei anzugeben. Machen Sie aber ohne mich keine weiteren Angaben und setzen sich unverzüglich mit unserer Kanzlei in Verbindung. Ich übernehme den Fall. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: • Mietrecht und Immobilienrecht • Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten • Betreuungsrecht und Generalvollmachten • Erbrecht und Testamentsvollstreckung • Seniorenrecht und Betreuung • im wirtschaftlichen Bereich Unterstützung bei Nachfolgeregelungen und Auseinandersetzungen in Unternehmen und Erbengemeinschaften • menschlich beraten • glaubwürdig verhandeln • kreativ lösen

Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

Berufliche Entwicklung

• 2. juristisches Staatsexamen 1984
• 6-jährige Tätigkeit im Kreditbereich einer deutsche Großbank
• Eigene Kanzlei in Berlin (1989-1991) mit regelmäßiger Notariatsvertretung
• kontinuierliche Fortbildung in Mietrecht, Erbrecht und Mediation
• Fachanwältin für Verkehrsrecht in Vorbereitung

* * * * *

Mitglied in:

• Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Dt. Anwaltsverein)
• Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
• Deutscher Juristinnenbund e.V.
• Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Nürnberg

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Wir vertreten Sie aussergerichtlich und gerichtlich. Wir erarbeiten mit Ihnen Lösungen. Wir beraten und gestalten. Speziell zum Thema "Verkehrs- und Unfallrecht" Der Straßenverkehr ist eine aufregende Sache, gelegentlich auch nervig und ärgerlich. Dies gilt besonders im Falle eines Unfalls. Sie sind verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und Ihre persönlichen Daten den Unfallbeteiligten oder der Polizei anzugeben. Machen Sie aber ohne mich keine weiteren Angaben und setzen sich unverzüglich mit unserer Kanzlei in Verbindung. Ich übernehme den Fall. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: • Mietrecht und Immobilienrecht • Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten • Betreuungsrecht und Generalvollmachten • Erbrecht und Testamentsvollstreckung • Seniorenrecht und Betreuung • im wirtschaftlichen Bereich Unterstützung bei Nachfolgeregelungen und Auseinandersetzungen in Unternehmen und Erbengemeinschaften • menschlich beraten • glaubwürdig verhandeln • kreativ lösen

Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.