Helge Würker

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 90425 Nürnberg

Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Würker studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen von 1993 - 1998. Im Anschluss Referendariat und das 2. Staatsexamen Ende 2000. Seit Februar 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Seit 2008 auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt der Haupttätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Würker in der Betreuung und Vertretung von verkehrsrechtlichen Mandaten. Er berät und vertritt Mandanten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Des weiteren erfolgt eine Interessenvertretung bei Streitigkeiten bei bzw. nach Kauf oder Leasing eines Auto, Motorrades oder eines sonstigen Fahrzeugs. Ebenso übernimmt er die Vertretung und Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren). Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Würker sind das Transportrecht sowie das Miet- und Wohneigentumsrecht. Aber auch bei Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Würker gern zur Verfügung.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Nürnberg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Wir sind vier Rechtsanwälte aus Nürnberg und Berlin (RA Hübner), die sich 2006 zusammengeschlossen haben, um eine umfassende rechtliche Betreuung im gesamten Zivilrecht anbieten zu können. Wir präsentieren uns als mittelständische Kanzlei. Wir engagieren uns insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Baurecht, Mietrecht und Verkehrsunfallrecht. Jeder Anwalt bringt dabei eine langjährige Berufserfahrung ein. Die Rechtsgebiete der jeweiligen Rechtsanwälte ergänzen sich dabei so gut, dass eine umfassende Betreuung für alle Bedürfnisse der Mandanten gegeben ist. Konsequente Teamarbeit befähigt uns dabei zu einer qualitativ hochwertigen, fundierten Beratung. Besonderen Wert legen wir auf praxisnahe und für den Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Beratung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Helge Würker

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Würker studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen von 1993 - 1998. Im Anschluss Referendariat und das 2. Staatsexamen Ende 2000. Seit Februar 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Seit 2008 auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt der Haupttätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Würker in der Betreuung und Vertretung von verkehrsrechtlichen Mandaten. Er berät und vertritt Mandanten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Des weiteren erfolgt eine Interessenvertretung bei Streitigkeiten bei bzw. nach Kauf oder Leasing eines Auto, Motorrades oder eines sonstigen Fahrzeugs. Ebenso übernimmt er die Vertretung und Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren). Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Würker sind das Transportrecht sowie das Miet- und Wohneigentumsrecht. Aber auch bei Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Würker gern zur Verfügung.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Nürnberg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Wir sind vier Rechtsanwälte aus Nürnberg und Berlin (RA Hübner), die sich 2006 zusammengeschlossen haben, um eine umfassende rechtliche Betreuung im gesamten Zivilrecht anbieten zu können. Wir präsentieren uns als mittelständische Kanzlei. Wir engagieren uns insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Baurecht, Mietrecht und Verkehrsunfallrecht. Jeder Anwalt bringt dabei eine langjährige Berufserfahrung ein. Die Rechtsgebiete der jeweiligen Rechtsanwälte ergänzen sich dabei so gut, dass eine umfassende Betreuung für alle Bedürfnisse der Mandanten gegeben ist. Konsequente Teamarbeit befähigt uns dabei zu einer qualitativ hochwertigen, fundierten Beratung. Besonderen Wert legen wir auf praxisnahe und für den Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Beratung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.