Oliver Fouquet

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 90429 Nürnberg

Anwaltsprofil

1971 geboren in Nürnberg. Von 1992 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. 1999 Zulassung als Rechtsanwalt und seit 2002 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien beim Deutschen Anwaltverein. 2004 Beitritt zum Opferschutzverein Weißer Ring e.V.. 2005 Verleihung des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und 2007 Verleihung des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer. Seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Nürnberg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

KGH Kreuzer Goßler Horlamus und Partner mbB

Die KGH Anwaltskanzlei wurde im Januar 2002 von den Partnern Bernd Kreuzer, Armin Goßler, Carl-Peter Horlamus, Oliver Fouquet und Stefan Böhmer gegründet. Dieser Gründung ging eine jahrelange Zusammenarbeit in einer auch international tätigen Sozietät in Nürnberg voraus. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wird nunmehr in Verbindung mit unseren nationalen und internationalen Kooperationspartnern ausgebaut und intensiviert. Als Anwaltskanzlei in Nürnberg verfügen wir über Fachanwälte im Familienrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Mietrecht und Wohungseigentumsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Verkehrsrecht. Des Weiteren sind unserer Rechtsanwälte u.a. auf den Gebieten Erbrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Domainrecht, Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Reiserecht spezialisiert.

Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Oliver Fouquet

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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1971 geboren in Nürnberg. Von 1992 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. 1999 Zulassung als Rechtsanwalt und seit 2002 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien beim Deutschen Anwaltverein. 2004 Beitritt zum Opferschutzverein Weißer Ring e.V.. 2005 Verleihung des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und 2007 Verleihung des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer. Seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Nürnberg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

KGH Kreuzer Goßler Horlamus und Partner mbB

Die KGH Anwaltskanzlei wurde im Januar 2002 von den Partnern Bernd Kreuzer, Armin Goßler, Carl-Peter Horlamus, Oliver Fouquet und Stefan Böhmer gegründet. Dieser Gründung ging eine jahrelange Zusammenarbeit in einer auch international tätigen Sozietät in Nürnberg voraus. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wird nunmehr in Verbindung mit unseren nationalen und internationalen Kooperationspartnern ausgebaut und intensiviert. Als Anwaltskanzlei in Nürnberg verfügen wir über Fachanwälte im Familienrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Mietrecht und Wohungseigentumsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Verkehrsrecht. Des Weiteren sind unserer Rechtsanwälte u.a. auf den Gebieten Erbrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Domainrecht, Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Reiserecht spezialisiert.

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.