Frank-Roland Hillmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 26122 Oldenburg

Anwaltsprofil

Frank-Roland Hillmann III studierte in Münster Jura. Nach seiner Referendarzeit bei dem Oberlandesgericht in Oldenburg, tat er sich 1979 mit der Kanzlei seines Vaters zusammen. - Fachanwalt für Verkehrsrecht - Clubsyndikus des ADAC Weser-Ems - Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV - Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften in Hamburg - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV - Leiter und Referent vielfacher Fortbildungsveranstaltungen - Mitglied in verkehrsrechtlichen Ausschüssen - Mehrfacher Referent und ständiger Teilnehmer des Verkehrsgerichtstags in Goslar seit 1976 - Dozent der Deutschen Anwaltsakademie in Berlin - Autor des Buches "Das verkehrsrechtliche Mandat Band II – Verkehrszivilrecht" - Autor einer Vielzahl von Aufsätzen in verkehrsrechtlichen Fachzeitschriften Schwerpunkte: - Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsschadensrecht, vor allem Großschäden - Führerscheinrecht (MPU) und Verkehrsverwaltungsrecht - Arzthaftungsrecht und allgemeines Schadensrecht. Herr Rechtsanwalt Hillmann ist bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen.

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

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Frank-Roland Hillmann III studierte in Münster Jura. Nach seiner Referendarzeit bei dem Oberlandesgericht in Oldenburg, tat er sich 1979 mit der Kanzlei seines Vaters zusammen. - Fachanwalt für Verkehrsrecht - Clubsyndikus des ADAC Weser-Ems - Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV - Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften in Hamburg - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV - Leiter und Referent vielfacher Fortbildungsveranstaltungen - Mitglied in verkehrsrechtlichen Ausschüssen - Mehrfacher Referent und ständiger Teilnehmer des Verkehrsgerichtstags in Goslar seit 1976 - Dozent der Deutschen Anwaltsakademie in Berlin - Autor des Buches "Das verkehrsrechtliche Mandat Band II – Verkehrszivilrecht" - Autor einer Vielzahl von Aufsätzen in verkehrsrechtlichen Fachzeitschriften Schwerpunkte: - Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsschadensrecht, vor allem Großschäden - Führerscheinrecht (MPU) und Verkehrsverwaltungsrecht - Arzthaftungsrecht und allgemeines Schadensrecht. Herr Rechtsanwalt Hillmann ist bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen.

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Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.