Justizrat Thomas Haberland

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 66953 Pirmasens

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt RA Thomas Haberland aus Pirmasens hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.


Sind Sie selbst Pilot oder haben Sie sonst Fragen zum Luftverkehrsrecht oder Alles rund um die Fliegerei, dann sind Sie hier ebenfalls richtig. RA Justizrat Haberland ist seit über 40 Jahren aktiver Pilot und Mitglied im Arbeitskreis der "Fliegenden Juristen und Steuerberater" in der AOPA Germany und im Luftsportverband Rheinland-Pfalz. Außerdem ist er Mitglied und Ausbilder im Verband der Luftfahrtsachverständigen.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • Pfälzische RAK Zweibrücken

Fachanwaltschaften

  • Informationstechnologie
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

RAe Haberland & Fu PartG

Anwalt für Verkehrsrecht in Pirmasens

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen, d.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie übermitteln uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen. 2. Ein Verkehrsspezialist aus unserem Hause setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt die größtmögliche Entschädigung für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Sie haben Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer hat die Kosten Ihres Verkehrsanwalts zu erstatten, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe schon in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mithaftung oder aus anderen Gründen mögliche Kosten zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer hat die Kosten Ihres Verkehrsanwalts zu erstatten, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe schon in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mithaftung oder aus anderen Gründen mögliche Kosten zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.