Carmen Stocker-Preisenberger, M.A.

85598 Baldham

Anwaltsprofil

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Kanzleiprofil

Kanzlei Stocker-Preisenberger

Anwalt für Verkehrsrecht in Baldham

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie können die Unfalldaten entweder gleich telefonisch durchgeben oder - einfacher - den Unfallfragebogen ausfüllen und an mich schicken. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, den Schaden bei allen betroffenen Versicherungen melden und den größtmöglichen Ersatz für Sie herausholen.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen und neben den Reparaturkosten den merkantilen Minderwert ersetzt zu bekommen. * Im Falle einer Körperverletzung haben Sie Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Sie können alle weiteren durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…) geltend machen. * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. 

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet neben den sonstigen Unfallschäden auch die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Dies ist ständige Rechtsprechung seit einem Urteil des  Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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So einfach geht das

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Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet neben den sonstigen Unfallschäden auch die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Dies ist ständige Rechtsprechung seit einem Urteil des  Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.