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Alle Ansprüche durchsetzen mit schadenfix.de

Durch Verkehrsunfälle gibt es jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Davon werden rund 90 Prozent in direktem Kontakt zwischen gegnerischem Versicherer und Unfallopfer reguliert. Durch das Nicht-Einschalten eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten viele Geschädigte bei einem Unfall unwissentlich auf weiter gehende Forderungen, auf die sie Anspruch hätten, vermeldet der Deutsche Anwaltverein (DAV). Geradezu regelmäßig würden demnach von den Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten gekürzt. Bei älteren Fahrzeugen werde die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen, Restwertangebote würden trotz Weiternutzung zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt. Viele Geschädigte kennen laut DAV ihre Ansprüche nicht – beispielsweise die auf Haushaltsführungsschaden oder auf Ersatz von Schutzkleidung. Da die Höhe des Schadens meistens nicht eindeutig feststehe, sei es gemäß den Rechtsanwälten nur die "zweitbeste Idee", denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischen Versicherer.

"Beauftragen Geschädigte nach einem Autounfall einen qualifizierten Verkehrsanwalt mit der Schadensregulierung, kommt beim Schadensersatz in der Regel mehr für sie heraus. Viele Autofahrer scheuen aus Unwissenheit nach einem Unfall den Beistand eines Verkehrsanwalts", so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Vielen Autofahrern sei auch unbekannt, dass die Anwaltskosten vollständig vom Unfallgegner bezahlt werden müssen, wenn dieser allein für den Schaden haftet.

Durch schadenfix.de, der neuen Internetplattform der Verkehrsanwälte, würde den Geschädigten, aber auch Werkstätten, Mietwagenunternehmen und Kfz-Sachverständigen der Weg zu einem Verkehrsanwalt wesentlich erleichtert. "So kommt der Geschädigte auch schneller an sein Geld", erläutert Elsner. In der Regel erreiche man damit eine schnelle und vollständige Regulierung sowie eine unmittelbare Zahlung an den Geschädigten.

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