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Unfallopfer verzichten oft unwissentlich auf Ansprüche

Durch Verkehrsunfälle gibt es jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Davon werden etwa 90 Prozent im direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers und dem Unfallopfer reguliert. Das mag einfach erscheinen, birgt aber durchaus Probleme.

Indem sie auf einen Verkehrsrechtsanwalt verzichten, lassen viele Geschädigte unwissentlich Forderungen unter den Tisch fallen, auf die sie einen Anspruch haben. Im Klartext: Sie verlieren gutes Geld. Diese Feststellung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) klingt zwar wie eine Werbung für das eigene Gewerbe, doch «wohl kaum ein Laie dürfte sich in den Tiefen des Schadenrechtes wirklich auskennen», mutmaßt auch Markus Schäpe vom ADAC, und der Jurist nennt Beispiele: «Geradezu regelmäßig werden von den Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten gekürzt.» Bei älteren Fahrzeugen werde häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen.

Eine andere Masche: "Dem Geschädigten wird ein höherer Restwert genannt, der aber tatsächlich, etwa bei einem Schrotthändler, nicht erzielt wird", ergänzt DAV-Sprecher Swen Walentowski die Reihe assekuranzlicher Verhaltensmuster. Entsprechend werde dem Geschädigten der vermeintliche Mehrerlös abgezogen, der Schadenersatz entsprechend gekürzt. "Das sind zwar immer nur 200, 300 Euro, aber für die Versicherungen ist das ein Milliardenspiel», macht Walentowski die Rechnung auf.

Viele Geschädigte wüssten zudem nicht, dass ihnen beispielsweise auch Erstattungen für Haushaltsführungsschäden oder Ersatz von Schutzkleidung zustünden. "Da die Höhe des Schadens also nicht eindeutig feststeht, ist es folglich nur die zweitbeste Idee, denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischen Versicherer", gibt der DAV-Sprecher zu bedenken.

Den Weg zu einem Anwalt will der DAV nun leichter machen, zumindest technisch. Mittel zu diesem Zweck ist eine neue Internetplattform (schadenfix.de). Sie ermöglicht eine Schadensmeldung per Klick und Maus. Der Geschädigte füllt eine Online-Schadensmeldung aus und mailt sie dem Anwalt, den er sich zuvor in seiner Nähe ausgesucht hat. Entsprechende, auf Verkehrsrecht spezialisierte Juristen finden sich ebenfalls auf dem Verbraucherportal. Nach Eingang der Meldung kontaktiert der Anwalt den Geschädigten und kümmert sich um das rechtmäßige Geld.

"Beauftragen Geschädigte nach einem Autounfall einen qualifizierten Verkehrsanwalt mit der Schadensregulierung, kommt beim Schadensersatz in der Regel mehr für sie heraus. Viele Autofahrer scheuen sich aus Unwissenheit, nach einem Unfall auf den Beistand eines Verkehrsanwalts zu setzen", schildert Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, seine Erfahrungen. Vielen Autofahrern sei zudem unbekannt, dass die Anwaltskosten vollständig vom Unfallgegner bezahlt werden müssen, wenn dieser allein für den Schaden haftet.

Nach Erfahrung der Verkehrsrechtsanwälte kommt es häufig vor, dass zwar die gegnerische Versicherung direkt ein Angebot an das Unfallopfer unterbreitet und sich als dessen "Partner" geriert, jedoch die eigenen finanziellen Interessen im Auge hat. Schließlich soll ja die Schadensquote gering gehalten werden. Daher kommt es bei der Regulierung immer wieder vor, dass Ansprüche nicht oder nur teilweise reguliert werden. "Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, den Geschädigten über seine vollständigen Ansprüche aufzuklären, da sie das Geld kosten würde", kritisiert Elsner das Gebaren mancher Versicherung.

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