Christine Lauterbach

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 42697 Solingen

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Christine Lauterbach aus Solingen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Düsseldorf

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Lauterbach Jansen Lauterbach

Herzlich willkommmen, die qualifizierte, erfolgreiche Bearbeitung Ihrer rechtlichen Fragestellungen erfordert umfassende Kenntnisse des entsprechenden Rechtsgebietes, die insbesondere durch Spezialisierung und Fortbildung gewonnen werden. Nur so ist eine kompetente anwaltliche Beratung und damit die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet. In unserer Kanzlei werden insbesondere die Rechtsgebiete Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeits- und Vertragsrecht bearbeitet. Hierfür stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung. Regelmäßige Fortbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, so dass wir immer über die neueste Entwicklungen in den verschiedenen Rechtsgebieten informiert sind. So bieten wir Ihnen Spezialisten für Verkehrsrecht: Rechtsanwältin Christine Lauterbach Fachanwältin für Verkehrsrecht Reechtsanwalt Karl-H. Lauterbach Fachanwalt für Verkehrsrecht Unser Spezialist für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Uwe Jansen zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Solingen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Hierfür stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht zur Verfügung. Um Ihnen eine schnelle Schadenabwicklung und einen umfassenden Service auf dem Gebiet der Unfallabwicklung zu bieten, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche behilflich sein zu dürfen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Christine Lauterbach

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 42697 Solingen

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Düsseldorf

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Lauterbach Jansen Lauterbach

Herzlich willkommmen, die qualifizierte, erfolgreiche Bearbeitung Ihrer rechtlichen Fragestellungen erfordert umfassende Kenntnisse des entsprechenden Rechtsgebietes, die insbesondere durch Spezialisierung und Fortbildung gewonnen werden. Nur so ist eine kompetente anwaltliche Beratung und damit die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet. In unserer Kanzlei werden insbesondere die Rechtsgebiete Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeits- und Vertragsrecht bearbeitet. Hierfür stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung. Regelmäßige Fortbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, so dass wir immer über die neueste Entwicklungen in den verschiedenen Rechtsgebieten informiert sind. So bieten wir Ihnen Spezialisten für Verkehrsrecht: Rechtsanwältin Christine Lauterbach Fachanwältin für Verkehrsrecht Reechtsanwalt Karl-H. Lauterbach Fachanwalt für Verkehrsrecht Unser Spezialist für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Uwe Jansen zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Solingen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Hierfür stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht zur Verfügung. Um Ihnen eine schnelle Schadenabwicklung und einen umfassenden Service auf dem Gebiet der Unfallabwicklung zu bieten, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche behilflich sein zu dürfen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.