Ralph Buschauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 66606 St. Wendel

Anwaltsprofil

geboren 1964 in St. Wendel, Abitur 1984 am Gymnasium Wendalinum St. Wendel, Studium der Rechtswissenschaft in Saarbrücken Refendariat im Bereich des Saarländischen Oberlandesgerichtes, Rechtsanwalt seit 1993, Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2005

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Fachanwaltschaften

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

...bitte besuchen Sie unsere Homepage www.anwalt-wnd.de

Danke

Anwalt für Verkehrsrecht in St. Wendel

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen i.d.R. keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihrer Mitverursachung. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen mit Rechtsanwalt Buschauer -Fachanwalt für Verkehrsrecht- ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gerne telefonisch zur Verfügung. Setzen Sie sich zunächst unverbindlich über diesen Internetdienst oder telefonisch mit uns in Verbindung. Zur Übermittlung der Unfalldaten nutzen Sie bitte die Schadenmeldung für Kooperationspartner.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Rechtsawalt Buschauer -Fachanwalt für Verkehrsrecht- setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben wenn Sie verletzt wurden Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Sprechen Sie mit uns über die Auswahl des Sachverständigen.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung. Haben Sie also bei der Unfallmeldung über diesen Internet-Dienst keine Angst vor Kosten.

Ralph Buschauer

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

geboren 1964 in St. Wendel, Abitur 1984 am Gymnasium Wendalinum St. Wendel, Studium der Rechtswissenschaft in Saarbrücken Refendariat im Bereich des Saarländischen Oberlandesgerichtes, Rechtsanwalt seit 1993, Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2005

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

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  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen i.d.R. keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihrer Mitverursachung. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen mit Rechtsanwalt Buschauer -Fachanwalt für Verkehrsrecht- ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gerne telefonisch zur Verfügung. Setzen Sie sich zunächst unverbindlich über diesen Internetdienst oder telefonisch mit uns in Verbindung. Zur Übermittlung der Unfalldaten nutzen Sie bitte die Schadenmeldung für Kooperationspartner.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Rechtsawalt Buschauer -Fachanwalt für Verkehrsrecht- setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben wenn Sie verletzt wurden Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Sprechen Sie mit uns über die Auswahl des Sachverständigen.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung. Haben Sie also bei der Unfallmeldung über diesen Internet-Dienst keine Angst vor Kosten.