Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Dennis Hüsing aus Stade hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Nehmen Sie sich bei einem Haftpflichtschaden gleich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, um alle Schäden ersetzt zu bekommen. Sofern Sie den Unfall nicht verursacht haben, ist der Rechtsanwalt für Sie KOSTENFREI – der gegnerische Haftpflichtversicherer übernimmt die Ausgaben.
Direkt nach einem Verkehrsunfall beginnt die Arbeit in der Kanzlei des Verkehrsrechtsanwalts Dennis Hüsing. Verweisen Sie am besten direkt, noch am Unfallort, auf Ihren Verkehrsrechtsanwalt. So laufen Sie gar nicht erst Gefahr, sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken. In keinem Fall sollten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben.
Auch Ihren Versicherer müssen Sie nicht sofort informieren. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteile ich kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall. Mein Team und ich unterstützen Sie dabei, Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Unfallgegnern und den zuständigen Versicherern durchzusetzen.
Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Versicherern, Sachverständigen, Berufsgenossenschaften oder Behörden und eventuellen sonstigen Beteiligten und veranlassen alle weiteren notwendigen Schritte.
Wir klären Sie fachkundig und verständlich über Ihre Erfolgschancen auf und zeigen Ihnen Ihre Optionen.
Als Unfallgeschädigter erzielen Sie erfahrungsgemäß einen höheren Schadensersatz, wenn Sie sich für die Vertretung durch einen Verkehrsrechtsanwalt entscheiden, statt die Schadensregulierung selbst in die Hand zu nehmen.
Das OLG Frankfurt schreibt in seinem Urteil vom 2.12.2014 (22 U 171/13) dazu:
"Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung [...] lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln"
Sofern Sie den Unfall nicht verursacht haben, ist der Anwalt für Sie KOSTENFREI – der gegnerische Haftpflichtversicherer übernimmt die Ausgaben.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !