Christian Kössl

85716 Unterschleißheim

Anwaltsprofil

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Kanzleiprofil

Seit 1994 bin ich schwerpunktmäßig in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Inkasso- und Forderungsmanagement, sowie Miet- und Pachtrecht tätig. Ich betreue umfassend außergerichtlich und gerichtlich Privatpersonen, sowie kleine und mittelständische Unternehmen in einer Vielzahl von täglich und außergewöhnlich auftretenden Rechtsproblemen. Jeder Fall ist anders! Mir ist Ihre persönliche Beratung und Betreuung besonders wichtig. Mandantenzufriedenheit steht an oberster Stelle. Sie haben stets einen persönlichen Ansprechpartner. Die hohe Flexibilität, die sich an Ihren Bedürfnissen und Interessen ausrichtet, ermöglicht eine kurzfristige Vereinbarung eines Termins, in dringenden Fällen sogar noch am selben Tag. Eines unserer Hauptarbeitsgebiete ist die außergerichtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir übernehmen hierbei die gesamte Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen und/oder Polizeibehörden. In enger Zusammenarbeit mit WErkstätten und Gutchtern liegt und die schnelle und problemlose Realisierung Ihrer Ansprüche am Herzen. Rufen Sie mich an und übersenden Sie mir vorab den Unfallfragebogen. Ich freue mich Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Unterschleißheim

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Seit 1994 bin ich schwerpunktmäßig in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Inkasso- und Forderungsmanagement, sowie Miet- und Pachtrecht tätig. Ich betreue umfassend außergerichtlich und gerichtlich Privatpersonen, sowie kleine und mittelständische Unternehmen in einer Vielzahl von täglich und außergewöhnlich auftretenden Rechtsproblemen. Jeder Fall ist anders! Mir ist Ihre persönliche Beratung und Betreuung besonders wichtig. Mandantenzufriedenheit steht an oberster Stelle. Sie haben stets einen persönlichen Ansprechpartner. Die hohe Flexibilität, die sich an Ihren Bedürfnissen und Interessen ausrichtet, ermöglicht eine kurzfristige Vereinbarung eines Termins, in dringenden Fällen sogar noch am selben Tag. Eines unserer Hauptarbeitsgebiete ist die außergerichtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir übernehmen hierbei die gesamte Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen und/oder Polizeibehörden. In enger Zusammenarbeit mit WErkstätten und Gutchtern liegt und die schnelle und problemlose Realisierung Ihrer Ansprüche am Herzen. Rufen Sie mich an und übersenden Sie mir vorab den Unfallfragebogen. Ich freue mich Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Unterschleißheim

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.