Uwe Kuhn

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 78056 Villingen-Schwenningen

Anwaltsprofil

Geboren 1964 in VS-Schwenningen, Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Seit 1993 Rechtsanwalt in VS-Schwenningen, Seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht, Seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fremdsprachen: Englisch,

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Freiburg

Fachanwaltschaften

  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Willkommen bei der Anwaltskanzlei Uwe Kuhn Rechtsgebiete • Familienrecht Beratung und Vertretung in Scheidungssachen, Gestaltung von Eheverträgen, Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Vermögensauseinandersetzung anlässlich Trennung und Scheidung, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern, Gestaltung von Partnerschaftsverträgen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften • Straf- und Verkehrsrecht Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren, Beratung und Vertretung bei Führerscheinentzug und Fahrverbot einschließlich Abkürzung der Sperrfrist bei Führerscheinentzug, Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen) • Mietrecht Geltendmachung von Mietzins und Nebenkosten, Räumungsklagen, Beratung und Gestaltung von privaten und gewerblichen Mietverträgen) • Versicherungsrecht Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aus den Bereichen Kraftfahrtversicherungen (Voll- und Teilkaskoversicherungen), Insassenunfallversicherungen, privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen und Tierhalterhaftpflichtversicherungen) • Erbrecht Berücksichtigung erbrechtlicher Besonderheiten bei der Gestaltung von Eheverträgen, auch Erbauseinandersetzungen und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen) Darüber hinaus berate und vertrete ich Mandanten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, Gestaltung von Verträgen, Titulierung von Forderungen im Klageverfahren, im Mahnverfahren mit anschließender Durchsetzung der Ansprüche im Zwangsvollstreckungsverfahren) und im Bereich des Arbeitsrechts (Kündigungsschutzklagen und Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen)

Startseite

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Uwe Kuhn

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Geboren 1964 in VS-Schwenningen, Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Seit 1993 Rechtsanwalt in VS-Schwenningen, Seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht, Seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fremdsprachen: Englisch,

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  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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Willkommen bei der Anwaltskanzlei Uwe Kuhn Rechtsgebiete • Familienrecht Beratung und Vertretung in Scheidungssachen, Gestaltung von Eheverträgen, Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Vermögensauseinandersetzung anlässlich Trennung und Scheidung, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern, Gestaltung von Partnerschaftsverträgen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften • Straf- und Verkehrsrecht Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren, Beratung und Vertretung bei Führerscheinentzug und Fahrverbot einschließlich Abkürzung der Sperrfrist bei Führerscheinentzug, Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen) • Mietrecht Geltendmachung von Mietzins und Nebenkosten, Räumungsklagen, Beratung und Gestaltung von privaten und gewerblichen Mietverträgen) • Versicherungsrecht Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aus den Bereichen Kraftfahrtversicherungen (Voll- und Teilkaskoversicherungen), Insassenunfallversicherungen, privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen und Tierhalterhaftpflichtversicherungen) • Erbrecht Berücksichtigung erbrechtlicher Besonderheiten bei der Gestaltung von Eheverträgen, auch Erbauseinandersetzungen und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen) Darüber hinaus berate und vertrete ich Mandanten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, Gestaltung von Verträgen, Titulierung von Forderungen im Klageverfahren, im Mahnverfahren mit anschließender Durchsetzung der Ansprüche im Zwangsvollstreckungsverfahren) und im Bereich des Arbeitsrechts (Kündigungsschutzklagen und Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen)

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So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.