Gebro Dr. Doganay

65185 Wiesbaden

Anwaltsprofil

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Frankfurt

Kanzleiprofil

Rechtsanwälte Dr. Doganay & Doganay Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wir sind eine spezialisierte und u. a. auf die Gebiete des Verkehrs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts ausgerichtete Anwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet. Unsere Kanzleiräume befinden sich in der Landeshauptstadt Wiesbaden gegenüber dem Hessischen Landeshaus, unweit vom Wiesbadener Hauptbahnhof, in unmittelbarer Umgebung der Wiesbadener Zivil-, Straf- und Arbeitsgerichte. Die Abwicklung von Verkehrsstreitigkeiten gehört zum Alltag unserer Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte vertreten dabei die Geschädigten von Verkehrsunfällen und helfen Ihnen dabei, einen entsprechenden Schadensausgleich durchzusetzen. Bei Geschädigten ist zu betonen, dass diese für die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht aufzukommen haben. Die Kosten des Rechtsanwaltes eines Geschädigten müssen in Verkehrsunfallsachen stets von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches getragen werden. Aber auch Schädigern, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an. Unser zuständiger Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay hat sich durch den erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht vertiefte Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet aneignen können, weshalb ihm die Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main auf Grund seiner theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verlieh, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Für die genaue Ermittlung der Tatsachenlage arbeiten wir eng mit Gutachtern und Sachverständigen zusammen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Wir sind eine spezialisierte und u. a. auf die Gebiete des Verkehrs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts ausgerichtete Anwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet. Unsere Kanzleiräume befinden sich in der Landeshauptstadt Wiesbaden gegenüber dem Hessischen Landeshaus, unweit vom Wiesbadener Hauptbahnhof, in unmittelbarer Umgebung der Wiesbadener Zivil-, Straf- und Arbeitsgerichte. Die Abwicklung von Verkehrsstreitigkeiten gehört zum Alltag unserer Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte vertreten dabei die Geschädigten von Verkehrsunfällen und helfen Ihnen dabei, einen entsprechenden Schadensausgleich durchzusetzen. Bei Geschädigten ist zu betonen, dass diese für die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht aufzukommen haben. Die Kosten des Rechtsanwaltes eines Geschädigten müssen in Verkehrsunfallsachen stets von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches getragen werden. Aber auch Schädigern, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an. Unser zuständiger Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay hat sich durch den erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht vertiefte Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet aneignen können, weshalb ihm die Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main auf Grund seiner theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verlieh, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Für die genaue Ermittlung der Tatsachenlage arbeiten wir eng mit Gutachtern und Sachverständigen zusammen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.